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Stellensuchende

Folgende Dienstleistungen dürfen Stellensuchende vom RAV erwarten:

  • Beratung zum Thema Stellensuche, Arbeitsmarkt und Arbeitslosenversicherung ALV
  • Praktische Bewerbungsunterstützung (Bewerbungsbüro)
  • Vermittlung von geeigneten Stellen
  • Arbeitsmarktliche Massnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung der beruflichen Voraussetzungen

Für Stellensuchende, die Leistungen der Arbeitslosversicherung beziehen wollen, ist die Anmeldung beim RAV Pflicht. Es können sich aber auch Personen anmelden und Dienstleistungen in Anspruch nehmen, die kein Anrecht auf Arbeitslosenentschädigung haben. 

Sie sind von Arbeitslosigkeit bedroht oder bereits arbeitslos? Folgende Schritte sind nötig, damit wir Sie bei der Stellensuche unterstützen und Ihren Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung prüfen können.

Schritt 1 - Anmeldung

 

Melden Sie sich online über die Webseite arbeit.swiss zur Arbeitsvermittlung an (siehe rechte Spalte, grüner Bereich). Im Anschluss an Ihre Anmeldung erhalten Sie vom RAV eine E-Mail mit weiteren Fragen, die Sie beantworten müssen. Mit der elektronischen Übermittlung Ihrer Antworten ist die Anmeldung vorerst abgeschlossen. Über alles Weitere werden Sie anschliessend auf dem Postweg informiert. 

Alternativ können Sie sich persönlich beim RAV Herisau anmelden. Eine vorgängige Terminvereinbarung ist nicht nötig. Wir benötigen jedoch Ihre ID / Ihren Pass oder Ihren Ausländerausweis sowie Ihren Sozialversicherungs-Ausweis (SV-Ausweis).

Achtung: Arbeitlosenentschädigung kann frühestens ab dem Tag der Anmeldung ausgerichtet werden. Eine rückwirkende Aufnahme ist ausgeschlossen.

Schritt 2 - Informieren Sie sich

 

Informieren Sie sich über Rechte & Pflichten mit unserem Online-Info-Modul "Rechte und Pflichten in der Arbeitslosenversicherung".

Schritt 3 - Bewerbungspflicht

 

Egal, ob Sie gekündigt wurden, selbst gekündigt haben oder in anderer Form von Arbeitslosigkeit bedroht sind: Beginnen Sie, sich umgehend zu bewerben!

Detailinformationen zur Bewerbungspflicht

Gemäss Art. 17 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) müssen versicherte Personen alles Zumutbare unternehmen, um ihre Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder zu verkürzen. Insbesondere besteht die Pflicht, Arbeit zu suchen und die entsprechenden Bemühungen nachzuweisen.

Das RAV hat im Rahmen seiner Aufgaben die Einhaltung dieser Bewerbungspflicht sicherzustellen. Eine nicht oder nur teilweise Erfüllung kann finanzielle Einbussen in Form von Einstelltagen zur Folge haben.

Die Bewerbungen sind aufzunehmen, sobald bekannt ist, dass Sie eine neue Anstellung brauchen; so zum Beispiel:

  • sofort ab Erhalt der Kündigung
  • während den letzten drei Monate einer befristeten Anstellung
  • während der gesamten Dauer einer temporären Beschäftigung

Wenn Sie vor der Anmeldung beim RAV nicht gearbeitet haben (z.B. wegen Auslandaufenthalt, Militär, Ausbildung/Schule, langer Arbeitsunfähigkeit usw.) sind in der Regel für die letzten drei Monate vor der Anmeldung Bemühungen nachzuweisen.

Erforderlich sind gemäss Rechtsprechung mindestens 8 Bewerbungen pro Monat, nötigenfalls auch ausserhalb des bisherigen Berufes.

Wenn Sie sich auf arbeit.swiss registriert haben, können Sie Ihre Bewerbungen unter Ihrem Login elektronisch erfassen. Die Bewerbungen werden dann automatisch an das RAV übermittelt. 

Gerne informieren wir Sie anlässlich des Erstgespräches nochmals ausführlich über Ihre Bewerbungspflicht. Sollten Sie vorher Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Weitere wertvolle Hinweise zur Arbeitssuche und eine umfassende Stellenbörse (Job-Room) finden Sie auf arbeit.swiss. Zur Registrierung auf arbeit.swiss finden Sie hier eine Videoanleitung. Nützliche Tipps für Ihre Bewerbung finden Sie ausserdem hier.

Zusätzliche Informationen

Arbeitslosenversicherung AR

Regionales Arbeitsvermittlungszentrum (RAV)
Obstmarkt 1
9102 Herisau
T: +41 71 353 63 60