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Alle Informationen zum Systemunterbruch bei ALK und RAV

Wichtige Informationen zur Einführung von ASAL 2.0 bei der Arbeitslosenkasse

⚠️ Systemunterbruch vom 19. Dezember 2025 bis 6. Januar 2026

Aufgrund der Einführung eines neuen Auszahlungssystems für die Arbeitslosenentschädigung stehen sowohl der Kantonalen Arbeitslosenkasse (ALK) als auch dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) Herisau sowie der Kantonalen Amtsstelle (KAST) im Zeitraum vom 19. Dezember 2025 (ab 12 Uhr mittags) bis 6. Januar 2026 keine Systeme zur Verfügung. Dies hat nicht nur für die genannten Stellen, sondern auch für Sie als unsere Kundinnen und Kunden Auswirkungen, über welche wir Sie auf der vorliegenden Seite informieren möchten.

⏱ Zeitplan

System Betriebsunterbruch ab Wiederinbetriebnahme
Job-Room Freitag, 19.12.2025, 12 Uhr Dienstag, 06.01.2026, 7 Uhr
AVAM (für RAV) Freitag, 19.12.2025, 17 Uhr Dienstag, 06.01.2026, 7 Uhr
ASAL 1.0 (für ALK) Montag, 22.12.2025, 10 Uhr  
ASAL 2.0 (für ALK)   Dienstag, 06.01.2026, 7 Uhr

Informationen für Stellensuchende

  • Eine Anmeldung beim RAV ist weiterhin möglich! Sie können sich in diesem Zeitraum nach wie vor persönlich am Schalter des RAV oder elektronisch anmelden. Über die elektronische Anmeldung werden wir Sie zum gegebenen Zeitpunkt hier informieren.
  • Formular "Angaben der versicherten Person" (AvP)
    • für September 2025: Reichen Sie dieses möglichst bis 19. Dezember 2025, 12 Uhr, über den eService ein. Ein Papierformular muss bis 31. Dezember 2025 bei der Arbeitslosenkasse eingehen - entweder per Post oder per E-Mail. Eine Einreichung nach dieser Frist führt dazu, dass Sie für den Monat September 2025 keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben.
    • für Dezember 2025: Ausnahmsweise können Sie dieses bereits ab dem 4. Dezember 2025 einreichen, vorzugsweise via eService. Nur bei einer Einreichung vor dem 19. September 2025 ist eine Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung noch im Dezember 2025 möglich. Dasselbe gilt für die Formulare für die Monate Oktober und November 2025, falls Sie diese noch nicht eingereicht haben sollten.
  • Formular "Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen" für den Monat Dezember 2025
    • Reichen Sie das ausgefüllte Formular spätestens bis zum 19. Dezember 2025, 12 Uhr, über den eService ein. Ein Papierformular muss bis 5. Januar 2026 via E-Mail, auf dem Postweg oder durch persönliche Abgabe beim RAV eingehen. Eine verspätete Einreichung kann Einstelltage nach sich ziehen.

 

► Reichen Sie spätestens ab Januar 2026 die folgenden Formulare ausschliesslich über den eService ein:

  • Antrag auf Arbeitslosenentschädigung (verfügbar ab 6. Januar 2026)
  • Angaben der versicherten Person
  • Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen

Die Einreichung der Formulare via eService gewährleistet eine effiziente Verarbeitung, was auch zu einer rascheren Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung führt. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Info-Flyer sowie auf der Internetseite des SECO.

Informationen für Arbeitgeber

  • Voranmeldung von Kurzarbeit
    • Reichen Sie eine allfällige Voranmeldung von Kurzarbeit ab Januar 2026 vor dem 19. Dezember 2025 via eService ein. Die 10-tägige Voranmeldefrist bleibt bestehen und kann wegen des Systemunterbruchs nicht verkürzt werden.
  • Antrag und Abrechnung von Kurzarbeit für den Monat September 2025
    • Reichen Sie die Abrechnung von Kurzarbeit für den Monat September 2025 vor dem 19. Dezember 2025 via eService ein. In jedem Fall läuft die Frist für die Geltendmachung der Kurzarbeitsentschädigung für den Monat September 2025 am 31. Dezember 2025 ab. Weitere Informationen erhalten Sie zum gegebenen Zeitpunkt auf der Informationsseite von arbeit.swiss.
  • Stellen melden
    • Melden Sie sämtliche offenen Stellen bis spätestens 19. Dezember 2025, 12 Uhr, auf www.job-room.ch.
    • Ab dem 19. Dezember 2025, 12 Uhr, ist eine elektronische Stellenmeldung weiterhin möglich. Über das temporäre Meldeverfahren werden wir Sie zu gegebener Zeit an dieser Stelle informieren.
  • Kandidaten finden
    • Wenn Sie ab dem 19. Dezember 2025 Kandidaten suchen, wenden Sie sich hierfür bitte an unseren Arbeitgeberservice.

Zusätzliche Informationen

Arbeitslosenversicherung AR

Obstmarkt 1
9102 Herisau
T: +41 71 353 63 60