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Alle Informationen zum Systemunterbruch bei ALK und RAV
Wichtige Informationen zur Einführung von ASAL 2.0 bei der Arbeitslosenkasse
⚠️ Systemunterbruch vom 19. Dezember 2025 bis 6. Januar 2026
Aufgrund der Einführung eines neuen Auszahlungssystems für die Arbeitslosenentschädigung stehen sowohl der Kantonalen Arbeitslosenkasse (ALK) als auch dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) Herisau sowie der Kantonalen Amtsstelle (KAST) im Zeitraum vom 19. Dezember 2025 (ab 12 Uhr mittags) bis 6. Januar 2026 keine Systeme zur Verfügung. Dies hat nicht nur für die genannten Stellen, sondern auch für Sie als unsere Kundinnen und Kunden Auswirkungen, über welche wir Sie auf der vorliegenden Seite informieren möchten.
⏱ Zeitplan
| System | Betriebsunterbruch ab | Wiederinbetriebnahme |
|---|---|---|
| Job-Room | Freitag, 19.12.2025, 12 Uhr | Dienstag, 06.01.2026, 7 Uhr |
| AVAM (für RAV) | Freitag, 19.12.2025, 17 Uhr | Dienstag, 06.01.2026, 7 Uhr |
| ASAL 1.0 (für ALK) | Montag, 22.12.2025, 10 Uhr | |
| ASAL 2.0 (für ALK) | Dienstag, 06.01.2026, 7 Uhr |
Informationen für Stellensuchende
Öffnungszeiten RAV über die Festtage
Das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum bleibt an folgenden Tagen geschlossen:
-
24. Dezember bis 26. Dezember 2025
-
01. Januar bis 02. Januar 2026
Ab Montag, 05. Januar 2026, sind wir wieder ab 08:00 Uhr für Sie erreichbar.
Reguläre Öffnungszeiten RAV
Montag bis Freitag
08:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr
Online-Anmeldung
Wenn Sie sich ausserhalb der Öffnungszeiten anmelden möchten, können Sie dies jederzeit bequem online über unsere Homepage erledigen.
Öffnungszeiten der Kantonalen Arbeitslosenkasse über die Festtage
Die Kantonale Arbeitslosenkasse bleibt aufgrund der Systemumstellung auf ASAL 2.0 vom 20. Dezember 2025 bis zum 05. Januar 2026 geschlossen.
Bitte beachten Sie, dass das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum keine Auskunft über die Auszahlung Ihrer Arbeitslosentaggelder erteilen kann. Bei Fragen wenden Sie sich bitte ab dem 05. Januar 2026 direkt an Ihre zuständige Arbeitslosenkasse.
► Reichen Sie spätestens ab Januar 2026 die folgenden Formulare ausschliesslich über den eService ein:
- Antrag auf Arbeitslosenentschädigung (verfügbar ab 6. Januar 2026)
- Angaben der versicherten Person
- Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen
Die Einreichung der Formulare via eService gewährleistet eine effiziente Verarbeitung, was auch zu einer rascheren Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung führt. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Info-Flyer sowie auf der Internetseite des SECO.
Informationen für Arbeitgeber
- Voranmeldung von Kurzarbeit
- Reichen Sie eine allfällige Voranmeldung von Kurzarbeit ab Januar 2026 vor dem 19. Dezember 2025 via eService ein. Die 10-tägige Voranmeldefrist bleibt bestehen und kann wegen des Systemunterbruchs nicht verkürzt werden.
- Antrag und Abrechnung von Kurzarbeit für den Monat September 2025
- Reichen Sie die Abrechnung von Kurzarbeit für den Monat September 2025 vor dem 19. Dezember 2025 via eService ein. In jedem Fall läuft die Frist für die Geltendmachung der Kurzarbeitsentschädigung für den Monat September 2025 am 31. Dezember 2025 ab. Weitere Informationen erhalten Sie zum gegebenen Zeitpunkt auf der Informationsseite von arbeit.swiss.
- Stellen melden
- Melden Sie hier Ihre offenen Stellen.