Inhalt

Werkbeiträge

Die jährliche Vergabe von Werkbeiträgen erfolgt über die Ausserrhodische Kulturstiftung. Der Kanton unterstützt die Tätigkeit der Ausserrhodischen Kulturstiftung mit einem jährlichen Beitrag und hält eine Leistungsvereinbarung mit ihr.

Die Werkbeiträge sind die Hauptaktivität der Ausserrhodischen Kulturstiftung und dienen der Förderung des aktuellen Kulturschaffens. Bezugsberechtigt sind Kunstschaffende, die in Appenzell Ausserrhoden wohnhaft sind, das Bürgerrecht des Kantons besitzen oder einen besonderen Bezug zum Kanton nachweisen können. Die Stiftung ermöglicht durch ihre Beiträge das künstlerische Schaffen und fördert die Entwicklung von Begabungen. Kunstschaffende können sich während einer gewissen Zeit ihrer Arbeit widmen.

Bewerbungen für einen Werkbeitrag sind ausschliesslich an die Ausserrhodische Kulturstiftung zu richten. Doppelunterstützungen von Projekten durch die Ausserrhodische Kulturstiftung und den Kanton sind nicht möglich.

Vollständige Informationen über Werkbeiträge finden Sie unter www.kulturstiftung-ar.ch.

Zusätzliche Informationen

Amt für Kultur

Landsgemeindeplatz 5
9043 Trogen
T: +41 71 353 67 48