Inhalt

Leitsätze

Im Kulturkonzept 2025 sind die Leitsätze der Kulturförderung mit Aufgaben und Zielen wie folgt festgehalten:

  1. Der Kanton sichert die kulturelle Grundversorgung (service public).
  2. Die Kulturförderung trägt zu einem Klima der Kreativität und der Auseinandersetzung bei.
  3. Die Kulturförderung achtet die Diversität der Gesellschaft und unterstützt insbesondere Projekte, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern.
  4. Der Kanton ermöglicht ein vielfältiges kulturelles Leben für alle.
  5. Der Kanton fördert die Pflege der kulturellen Eigenart, Vielfalt und Freiheit.
  6. Der Kanton fördert das künstlerische Schaffen sowie die Pflege des kulturellen Erbes.
  7. Die Kulturförderung setzt auf künstlerische Qualität und fördert sowohl Breitenkultur als auch professionelles Kunstschaffen nach ausgewiesenen Kriterien.
  8. Die Kulturförderung schafft und ermöglicht Freiräume.
  9. Der Kanton fördert den Kulturaustausch und die Vernetzung aller Akteurinnen und Akteure der Kulturlandschaft.
  10. Die Kulturförderung stärkt das kulturelle Profil des Kantons und trägt damit zur Standortattraktivität und touristischen Anziehungskraft bei.

Zusätzliche Informationen

Amt für Kultur

Landsgemeindeplatz 5
9043 Trogen
T: +41 71 353 67 48