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Ausserkantonale Schulbesuche und Studien
Besuchen Sie eine Schule oder Hochschule ausserhalb von Appenzell Ausserrhoden?
Im Rahmen von interkantonalen Schulgeldvereinbarungen leistet der Kanton je nach Bildungsangebot Beiträge - unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie und unabhängig davon, ob Ausbildungsbeiträge (Stipendien und Darlehen) bezogen werden. Damit haben Lernende und Studierende aus dem Kanton Appenzell Ausserrhoden zu den gleichen Bedingungen Zugang zu den Bildungsanbieter wie Personen aus dem jeweiligen Standortkanton. Die Beiträge werden direkt vom Kanton an den Bildungsanbieter bezahlt.
Ich besuche eine Berufsfachschule in einem anderen Kanton
Besuchen Lernende aus Appenzell Ausserrhoden eine Berufsfachschule in einem anderen Kanton, regelt die Berufsfachschulvereinbarung (BFSV) vom 22. Juni 2006, wie sich die beteiligten Kantone an den Kosten für den Unterricht an der Berufsfachschule für die berufliche Grundbildung bzw. die schulisch organisierte Grundbildung (Vollzeitausbildung) beteiligen. Alle Kantone (ausser ZH und SG) sowie das Fürstentum Liechtenstein sind dieser Vereinbarung beigetreten. Bei Fragen zur Vereinbarung wenden Sie sich an die Rechnungführung des AMHB.
Ich besuche ein Gymnasium oder eine andere Mittelschule ausserhalb von Appenzell Ausserrhoden
Das Regionale Schulabkommen der EDK-Ost (RSA) vom 1. März 2001 regelt den Zugang und die Beiträge der Kantone für Angebote an Mittelschulen ausserhalb des Wohnkantons – zum Beispiel Gymnasien, Fachmittelschulen, Berufsmaturität für Erwachsene (BM2) sowie Zusatzausbildungen der Pädagogischen Hochschulen der EDK-Ost (Übergangsangebot) für bereits ausgebildete Lehrpersonen.
Das RSA funktioniert nach dem A-la-carte-Prinzip: Jeder Kanton entscheidet selbst, für welche Bildungsangebote er Beiträge leistet. Welche Angebote das im Einzelnen betrifft, finden Sie hier.
Ich studiere an einer Höheren Fachschule (HF)
Die Interkantonale Vereinbarung über die Höheren Fachschulen (HFSV) regelt seit dem Studienjahr 2015/2016 den gleichberechtigten Zugang zu Bildungsgängen der Höheren Fachschulen (HF) und legt fest, wie viel ein Kanton für den ausserkantonalen Schulbesuch seiner Studierenden beiträgt. Der Wohnortkanton (stipendienrechtlicher Wohnsitz) übernimmt die definierten Beiträge je nach Studienrichtung. Die Beiträge werden direkt vom Kanton an die Höhere Fachschule bezahlt. Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Vorbereitungskurse auf Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen sind nicht Teil der HFSV und werden direkt vom Bund subventioniert.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Ich studiere an einer Fachhochschule (FH) oder Universität
Fachhochschule:
Die Interkantonale Fachhochschulvereinbarung (FHV) vom 12. Juni 2003 ist auf Beginn des Studienjahres 2005/2006 in Kraft getreten. Alle Kantone (ausser NE) und das Fürstentum Liechtenstein sind der Vereinbarung beigetreten. Der Wohnortkanton (stipendienrechtlicher Wohnsitz) übernimmt die definierten Beiträge je nach Studienrichtung. Die Beiträge werden direkt vom Kanton an die Fachhochschule bezahlt. Die FHV-Anhänge und weiterführende Informationen finden Sie hier.
Universität:
Die Interkantonale Universitätsvereinbarung (IUV) vom 27. Juni 2019 regelt seit 1. Januar 2022 den gleichberechtigten Zugang zu den Universitäten und die Abgeltung der Kantone an die Universitätskantone. Alle Kantone sowie das Fürstentum Liechtenstein sind dieser Vereinbarung beigetreten. Der Wohnortkanton übernimmt die Beträge gemäss den drei Kostengruppen. Die Beiträge werden direkt vom Kanton bezahlt. Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Ich suche Angebote zur Begabtenförderung auf der Sekundarstufe II
Hochbegabtenförderung:
Die Interkantonale Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte (HBV) vom 20. Februar 2003 regelt den interkantonalen Zugang und die Abgeltung für spezifisch strukturierte Ausbildungsgänge zur Förderung von Hochbegabten in allen Bereichen. Die HBV funktioniert nach dem A-la-carte-Prinzip: Jeder Kanton entscheidet selbst, für welche Bildungsangebote er Beiträge leistet.
Im Bereich Sport ist die Zuständigkeit beim Amt für Volksschule und Sport. In allen anderen Bereichen wenden Sie sich an die Rechnungsführung. Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Ich studiere an der ISME
Appenzell Ausserrhoden ist Trägerkanton der Interstaatliche Maturitätsschule für Erwachsene St. Gallen/Sargans (ISME). Der Wohnkanton finanziert Studierende über Trägerbeiträge direkt an die ISME.
Die Angebote der ISME:
- Gymnasiale Matura, die gymnasiale Matura auf dem zweiten Bildungsweg absolvieren.
- Passerelle; von der Berufsmatura oder Fachmatura an universitäre und pädagogische Hochschulen.
- Vorkurs PH; Für den Übertritt an die Pädagogische Hochschule St.Gallen (PHSG) Studiengang Kindergarten und Primarschule.
Schulgeldbeiträge sind keine Stipendien
Schulgeldbeiträge werden vom Wohnkanton direkt an die Schule bezahlt. Wenn Sie Fragen zu Stipendien und Darlehen (Ausbildungsbeiträgen) haben finden Sie weiterführende Informationen hier.
Weitere Bildungsabkommen des Kantons Appenzell Ausserrhoden
Interkantonale Fachkurse (Berufliche Grundbildung)
Interkantonale Fachkurse sind eine spezielle Organisationsform der Berufsschulen der Schweiz, die vor allem in Saisonbranchen wie der Hotellerie, Gastronomie und der Bergbahnen eingesetzt wird. Für Fragen wenden Sie sich an die Rechnungsführung des AMHB.
Im Weiteren unterhält der Kanton Appenzell Ausserrhoden mit folgenden Bildungsinstitutionen bilaterale Abkommen als Trägerkanton:
- OST - Ostschweizer Fachhochschule. Der Wohnkanton übernimmt neben dem ordentlichen Schulgeld einen zusätzlichen Trägerbeitrag. Die Beiträge werden vom Kanton direkt an die OST bezahlt. Weiterführende Informationen finden Sie hier.
- Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik (HfH) Zürich. Der Wohnkanton übernimmt neben dem ordentlichen Schulgeld einen zusätzlichen Trägerbeitrag. Die Beiträge werden vom Kanton direkt an die HfH bezahlt. Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Zusätzliche Informationen
Fragen zum Schulgeld?
Liselotte Rutz, Sachbearbeiterin Rechnungsführung
T: +41 71 353 67 14
liselotte.rutz@ar.ch
Peter Bleisch, Amtsleiter
T: +41 71 353 67 40
peter.bleisch@clutterar.ch
Gut zu wissen
Nicht jedes Angebot löst Kosten für Lernende aus: Beim Regionalen Schulabkommen (RSA) entscheidet jeder Kanton selbst, für welche Bildungsangebote er zahlt. Die Liste finden Sie hier.