Inhalt
Sportschülerinnen und Sportschüler
Grundsätze
Appenzell Ausserrhoden unterstützt junge Sportlerinnen und Sportler in Ihrem Bestreben Ausbildung und Leistungssport zu kombinieren.
Die Abteilung Sport übernimmt für den Kanton die Beurteilung und Abklärung eines sportlichen Talentes der Wahl der geeigneten Sportschule.
Im Falle einer positiven Beurteilung übernimmt Appenzell Ausserrhoden die Schulgeldkosten für den obligatorischen Bereich (Kostengutsprache) jeweils für 1 Schuljahr. Auf Stufe Volksschule wird ein Teil der Kosten an die Wohngemeinde weiterverrechnet.
Appenzell Ausserrhoden priorisiert in der Regel den Besuch der Ausserrhoder Variante „Sportschule Appenzellerland“ mit Sitz in Teufen und den Partnerschulen Herisau, Teufen und Trogen/KST.
Erstantrag / Verlängerung
Klärung
Die Abteilung Sport empfiehlt den Erziehungsberechtigten, welche für ihr Kind eine Sportschullösung in Betracht ziehen, möglichst früh mit der Abteilung Sport Kontakt aufzunehmen (+41 71 353 67 30, oder sport@ar.ch). So kann geklärt werden, ob unter den bestehenden Voraussetzungen eine Kostengutsprache zu Stande kommen könnte.
Antrag zur Kostengutsprache
Der definitive Antrag durch die Erziehungsberechtigten für eine Kostengutsprache erfolgt nach positivem Aufnahmeentscheid der Sportschule per Formular und muss nach Bedarf jährlich eingereicht werden.
Kantonale Lösung:
- Schriftlicher Antrag der Erziehungsberechtigten (inkl. Personalien und Begründung).
- Positiver Aufnahmeentscheid der Sportlerschule. Die Swiss Olympic Talent Card und/oder schriftliche Talentbestätigung durch den zuständigen Verbandstrainer erhält der Kanton direkt von der Sportlerschule Appenzellerland.
Ausserkantonale Lösung:
- Schriftlicher Antrag der Eltern (inkl. Personalien und Begründung).
- Schriftliche Bestätigung der zuständigen Schulgemeinde (falls Wohnort ≠ Schulort), nur für Sek I.
- Positiver Aufnahmeentscheid der Sportschule.
- Swiss Olympic Talent Card und/oder schriftliche Talentbestätigung durch den zuständigen Verbandstrainer.
Entscheid
Nach Prüfung der Unterlagen und Beurteilung der vorliegenden Situation stellt die Abteilung Sport den Antrag zur Kostengutsprache. Die Leitung des zuständigen Amtes entscheidet über den Vollzug. Der gesamte Prozess von Antrag, Prüfung und Beurteilung wird jährlich wiederholt.