Inhalt
Regelungen
Datenschutz (in Bearbeitung)
Jokerhalbtage
Jokerhalbtage
Gemäss rechtlicher Grundlagen können Erziehungsberechtigte ihr Kind an maximal vier Halbtagen pro Schuljahr ohne Begründung vom Unterricht dispensieren lassen.
Empfehlungen:
- Absenzen, die als entschuldigt gelten, wie z.B. Krankheit, nicht verschiebbare Arztbesuche, Beerdigungen, Feiertage religiöser Gemeinschaften ausserhalb des christlichen Festkalenders, werden nicht an das «Guthaben» von vier Halbtagen angerechnet.
- Urlaube werden mit den Jokerhalbtagen verrechnet.
- Urlaube, die über die Jokerhalbtage hinausgehen, liegen in der Kompetenz der Schulleitung.
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde / Kindesschutz
Jedes Kind hat das Anrecht, dass es vor Gefahren geschützt ist, seinen Bedürfnissen entsprechend gefördert wird und sich zu einer selbständigen und verantwortungsbewussten Person entwickeln kann. Ist das nicht so, ist das «Kindeswohl» gefährdet. Können die Eltern auch mit Unterstützung in der Familie, anderer nahestehender Personen oder privater oder öffentlicher Dienste eine Kindeswohlgefährdung nicht (genügend) abwenden, trifft die KESB die erforderlichen Massnahmen (Weisungen, massgeschneiderte Beistandschaft, behördliche Unterbringung, Entzug elterliche Sorge).
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
Anlaufstelle Kindes- und Erwachsenenschutz (KESCHA)
Die Anlaufstelle Kindes- und Erwachsenenschutz (KESCHA) ist ein Informations- und Beratungsangebot für Personen, die von einer Massnahme des Kindes- oder des Erwachsenenschutzes betroffen sind. Die KESCHA hat eine Broschüre zur «Meldung im Kindesschutz» publiziert.
Kindesschutz und Schule
Die Schule übernimmt eine wichtige Rolle in Prävention und Früherkennung. Sinnvolles Handeln bedingt Sensibilität, eingespielte Abläufe und fachliche Unterstützung.
Weiterführend Informationen: "sicher!gsund!"
Krisenintervention
Kontakte in schwierigen Situationen
Departement Bildung und Kultur Appenzell Ausserrhoden | 071 353 61 11 |
Amt für Volksschule und Sport | 071 354 71 10 |
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) | 071 353 66 60 |
Notfall-Team / Care Team Appenzell Ausserrhoden/Appenzell Innerrhoden | 071 343 66 66 |
Team Beratung und Unterstützung | 079 530 22 90 |
Eltern- und Erziehungsberatungsstelle des Kantons Appenzell Ausserrhoden | 071 351 71 46 |
Beratungsstelle für Suchtfragen des Kantons Appenzell Ausserrhoden | 071 791 07 40 |
Kinderschutzzentrums St. Gallen | 071 243 78 02 |
Kinderschutz Schweiz | 031 384 29 29 |
NUK Notunterkunft für Kinder und Jugendliche (6 bis 17 Jahren) | 071 525 00 05 |
Kinder- und Jugendnotruf | 0800 43 77 77 |
Tatkräftig – Elternhotline | 071 243 78 78 |
Frauenhaus St.Gallen | 071 250 03 45 |
Soforthilfe nach sexueller Gewalt | 071 494 94 94 |
Dargebotene Hand | 143 |
Das Notfall-Team oder Care Team
Das Notfall-Team oder Care Team leistet in folgenden Akutphasen Einsätze:
- nach Todesfall
- nach Ereignis mit Todesfolge
- nach lebensgefährlichen Ereignissen
- nach existenzieller Bedrohung
- bei Anforderung von Blaulichtorganisationen für eigene Mitarbeitende
Für wen leistet das Notfall-Team Einsätze in der Akutphase?
- für Betroffene und deren Umfeld
- für Mitarbeitende Blaulichtorganisationen
- für Dritte (z.B. Zeugen)
Die Abteilung Beratung und Unterstützung AR
Die Abteilung Beratung und Unterstützung AR leistet Unterstützung in der Stabilisierungsphase, d.h. nach der Akutphase. Dazu zählen Angebote wie:
- die Nachbetreung von Lehrpersonen, Klassen, Teams
- die Beratung hinsichtlich der Verarbeitung von einschneidenen Ereignissen in der Schule
- die Unterstützung bei der Gestaltung von lokalen Stabilisierungsmassnahmen wie Trauerphasen
Melde- und Mitwirkungspflicht bei Verfahren der KESB
Ramadan und Kopfbedeckung
Schulferien
Das Departement Bildung und Kultur legt die Schulferien jährlich fest. Dabei wird eine Koordination mit den Nachbarkantonen angestrebt. Die Gemeinden haben die Möglichkeit zwei der 13 Ferienwochen selbstständig festzulegen.
Ferienrichtdaten
Sexuelle Handlungen / Belästigungen / Gewalt
Strafbare Handlungen gegen sexuelle Integrität (Schweizerisches Strafgesetzbuch (311.0) https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/54/757_781_799/de#book_2/tit_5
Hilfreiche Informationen: "sicher!gsund!"