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Anerkannte Einrichtungen für Menschen mit Behinderung (IV-Bauten)
Der Kanton leistet Bau- und Einrichtungsbeiträge für Bauten von anerkannten Einrichtungen für Menschen mit Behinderung ("IV-Bauten"), wenn ein finanzieller Bedarf besteht und eine kantonale oder interkantonale Planung den spezifischen Bedarf nach Leistungserbringung nachweist.
Gesuche
Gesuche sind beim Departement Gesundheit, Amt für Soziales, einzureichen. Das Gesuch hat alle notwendigen Unterlagen und Angaben zu enthalten. In Zusammenarbeit mit dem Amt für Immobilien werden die eingereichten Unterlagen überprüft und gestützt auf das bauliche Gutachten entscheidet das Amt für Soziales über die Genehmigung.