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Bundeshilfe Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG)

Die Wohnbauförderung gemäss dem Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz vom 4. Oktober 1974 wurde vom Bund am 31. Dezember 2001 eingestellt. Hilfen, die im Rahmen des WEG zugesichert wurden, werden noch während 25 Jahren weitergeführt. Das WEG ist für sie die weiterhin gültige Rechtsgrundlage.

Gesuche um Zusatzverbilligung für bestehende Geschäfte können weiterhin mit dem Formular WEG 8.5 beim Amt für Immobilien eingereicht werden.

Für weitere Fragen, Informationen und rechtliche Grundlagen wenden Sie sich bitte ans Bundesamt für Wohnungswesen (BWO, WEG).

Zusätzliche Informationen

Amt für Immobilien

Obstmarkt 1
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 82