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Wohnraumförderungsgesetz (WFG)

Das Wohnraumförderungsgesetz (WFG) ist seit dem 1. Oktober 2003 in Kraft. Es ersetzt das Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) vom 4. Oktober 1974.

Gestützt auf das WFG will der Bund den Bau oder die Erneuerung von Mietwohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen, den Zugang zu Wohneigentum, die Tätigkeiten der Organisation des gemeinnützigen Wohnungsbaus sowie die Forschung im Wohnbereich fördern.

Im Rahmen des "Entlastungsprogramms 2003 für den Bundeshaushalt" sind die vom Bund direkt gewährten Darlehen bis auf weiteres sistiert worden. Die Förderung beschränkt sich somit momentan auf indirekte Unterstützung und Mittel für die Forschung und die Förderung von Modellprojekten. Die indirekte Förderung gemäss WFG erfolgt in Form von zinsgünstigen, rückzahlbaren Darlehen an gemeinnützige Bauträger/innen (z.B. Wohnbaugenossenschaften). Die Mittel stammen aus den mit Bundesmitteln geäufneten Fonds de Roulement, die durch die Dachorganisationen "Wohnbaugenossenschaften Schweiz" und "Wohnen Schweiz" verwaltet werden.

Auf Grund dieser Ausgangslage werden für Projekte im Mietwohnungsbau und im Bereich der Eigentumsförderung bis auf weiteres keine Anmeldungen für Gesuche um direkte Bundeshilfe entgegen genommen. Auch Vorabklärungen von Mietobjekten werden durch das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) nicht mehr durchgeführt.

Zusätzliche Informationen

Amt für Immobilien

Obstmarkt 1
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 82