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Wohnbauaktionen WI + WIII

W-Geschäfte/Subventionen aus den 1940er und 1950er Jahren Massnahmen zur Milderung der Wohnungsnot durch Förderung der Wohnbautätigkeit

In den 1940er und 1950er Jahren wurde die Wohnbautätigkeit in der Schweiz durch Subventionen von Bund, Kanton und Gemeinde unterstützt und gefördert. Diese Subventionen sind durch Anmerkungen im Grundbuch abgesichert. Die Rückerstattungspflicht wurde vom Gesetzgeber in ihrer zeitlichen Wirkung nicht beschränkt. Dies bedeutet, dass diese Subventionen bei einer Zweckentfremdung oder einer Veräusserung mit Gewinn weiterhin zurückzuerstatten sind. Bei der Berechnung eines Veräusserungsgewinns werden wertvermehrende Investitionen berücksichtigt. Aufgrund der starken Entwicklung des Landwertes wird die massgebliche Limite jedoch in fast allen Fällen überschritten, so dass regelmässig eine Rückforderung fällig wird, wobei der damals ausgerichtete Nettobetrag ohne Zinsen erhoben wird. Die Rückerstattung kann jederzeit vorzeitig freiwillig geleistet werden, zwingend jedoch vor dem Verkauf der Liegenschaft oder bei vergleichbaren Handänderungen wie beispielsweise Erbteilung.

Für die rechtlichen Grundlagen wenden Sie sich bitte ans Bundesamt für Wohnungswesen (BWO).

Zusätzliche Informationen

Amt für Immobilien

Obstmarkt 1
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 82