Inhalt
Ärztin / Arzt
Berufsausübungsbewilligung
Die Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung bedarf einer Berufsausübungsbewilligung.
Ablauf
- Die Gesuchstellung hat durch die bewilligungsersuchende Person zu erfolgen.
- Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und reichen Sie dieses unterschrieben mit sämtlichen geforderten Unterlagen, soweit möglich elektronisch, an die nebenstehende E-Mail Adresse ein.
- Die Aufnahme der eigenverantwortlichen Berufstätigkeit ist erst nach Vorliegen der Berufsausübungsbewilligung gestattet.
Dauer der Bearbeitung
Die Bearbeitungszeit hängt massgeblich von der Qualität und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. In der Regel dauert die Bearbeitung des Gesuchs ab dem Zeitpunkt ab welchem die Unterlagen vollständig vorliegen ca. 4 Wochen.
Benötigte Unterlagen
Alle für die Gesuchstellung nötigen Dokumente und Angaben sind im Gesuchsformular im Anhang A respektive B aufgelistet. Beachten Sie, dass einige Unterlagen im Original eingereicht werden müssen.
Formulare
Gesuchsformular
Formular für die ärztliche Beurteilung der Eignung zur Berufsausübung
Merkblätter
Notfalldienst
FAQ Berufsausübung
Meldung Tätigkeit unter fachlicher Aufsicht
Die Ausübung eines bewilligungspflichtigen Berufes unter fachlicher Aufsicht ist meldepflichtig. Die durch die fachverantwortliche Person sowie die unter Aufsicht stehende Person zu erfüllenden Voraussetzungen entnehmen Sie bitte dem rechts verlinkten Merkblatt Berufsausübung in AR
Ablauf
- Die Meldung hat durch die Person zu erfolgen, welche die Verantwortung trägt.
- Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und reichen Sie dieses unterschrieben an die nebenstehende Adresse ein.
Dauer der Bearbeitung
In der Regel dauert die Bearbeitung der Meldung 3 Wochen.
Formular
Meldeformular
Meldung einer Gesundheitsfachperson in Weiterbildung
Die Beschäftigung einer Gesundheitsfachperson in Weiterbildung ist meldepflichtig.
Ablauf
- Die Meldung hat durch die Person zu erfolgen, welche die Verantwortung trägt.
- Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und reichen Sie dieses unterschrieben mit den geforderten Unterlagen an die nebenstehende Adresse ein.
Dauer der Bearbeitung
In der Regel dauert die Bearbeitung der Meldung 3 Wochen.
Formular
Meldeformular
Meldung 90 Tage Dienstleistung
Inhaberinnen und Inhaber einer kantonalen Bewilligung dürfen ihren Medizinalberuf respektive ihren Gesundheitsberuf während längstens 90 Tagen pro Kalenderjahr in einem anderen Kanton in eigener fachlicher Verantwortung ausüben, ohne eine Bewilligung dieses Kantons einzuholen. Diese Personen müssen sich jedoch mit dem entsprechenden Formular bei der Fachstelle Gesundheitsfachpersonen melden.
Ablauf
- Die Meldung hat durch die Gesundheitsfachperson zu erfolgen.
- Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und reichen Sie dieses unterschrieben mit sämtlichen geforderten Unterlagen an die nebenstehende Adresse ein.
Dauer der Bearbeitung
Die Bearbeitungszeit hängt massgeblich von der Qualität und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. In der Regel dauert die Bearbeitung der Meldung ab dem Zeitpunkt ab welchem die Unterlagen vollständig vorliegen ca. 4 Wochen.
Benötigte Unterlagen
Alle für die Gesuchstellung nötigen Dokumente und Angaben sind im Formular aufgelistet.
Formular
Meldeformular
Privatapotheke (Selbstdispensation)
Privatapotheken dienen dazu, die bei Ihnen in Behandlung stehenden Patientinnen und Patienten beziehungsweise Tiere mit Heilmitteln zu versorgen. Es ist eine Bewilligung zu beantragen.
Ablauf
- Die Gesuchstellung hat durch die bewilligungsersuchende Person zu erfolgen.
- Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und reichen Sie dieses elektronisch an die nebenstehende E-Mail Adresse ein.
- Die Abgabe von Arzneimitteln (Selbstdispensation) ist erst nach Erhalt der Bewilligung zur Führung einer Privatapotheke zulässig.
Dauer der Bearbeitung
Die Bearbeitungszeit hängt massgeblich von der Qualität und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. In der Regel dauert die Bearbeitung des Gesuchs ab dem Zeitpunkt, ab welchem die Unterlagen vollständig vorliegen, ca. 4 Wochen.
Benötigte Unterlagen
Alle für die Gesuchstellung nötigen Dokumente und Angaben sind im Gesuchsformular aufgelistet.
Formular
Gesuchsformular
Meldung Notfall-Apotheke in Einrichtung
Unter Aufsicht und Verantwortung einer Ärztin / eines Arztes ist die Führung einer Notfall-Apotheke für vordefinierte Reserve-Medikamente in sozialen Einrichtungen, Alters- und Pflegeheimen, Rehabilitationszentren, Asylzentren und der Strafanstalt gestattet. Zwischen der Einrichtung und der Ärztin / dem Arzt muss eine schriftliche Aufsichtsvereinbarung bezüglich der Medikamentenabgabe bestehen. Notfall-Apotheken müssen der Fachstelle Heilmittelkontrolle gemeldet werden. Bitte nutzen Sie das unten verlinkte Formular.
Das "Merkblatt zum Umgang mit Medikamenten in sozialen Einrichtungen, Alters- und Pflegeheimen, Rehabilitationszentren, Asylzentren und der Strafanstalt" soll bestehende Fragen und Unklarheiten im Zusammenhang mit der Handhabung von Medikamenten in diesen Einrichtungen klären und damit dazu beitragen, die bestehenden heilmittelrechtlichen Anforderungen in diesem Bereich zu erfüllen.
Sollten Fragen und Probleme zu diesem Thema in Ihrer Einrichtung auftauchen, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Aufsichtsperson.
Zulassung zulasten OKP
Leistungserbringer dürfen nur zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung tätig sein, wenn sie vom Kanton zugelassen sind, auf dessen Gebiet die Tätigkeit ausgeübt wird (Art. 36 Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10).
Ablauf
- Die Gesuchstellung hat durch die bewilligungsersuchende Person zu erfolgen.
- Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und reichen Sie dieses unterschieben mit sämtlichen geforderten Unterlagen an die nebenstehende Adresse ein.
Dauer der Bearbeitung
Die Bearbeitungszeit hängt massgeblich von der Qualität und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. In der Regel dauert die Bearbeitung des Gesuchs ab dem Zeitpunkt ab welchem die Unterlagen vollständig vorliegen ca. 4 Wochen.
Benötigte Unterlagen
Alle für die Gesuchstellung nötigen Dokumente und Angaben sind im Gesuchsformular im Anhang aufgelistet.
Hinweis
Angestellte Gesundheitsfachpersonen gelten nicht als Leistungserbringer gemäss KVG, müssen jedoch die Voraussetzungen gemäss KVG und KVV erfüllen. Der Kanton Appenzell Ausserrhoden stellt angestellten Gesundheitsfachpersonen nach Prüfung der Voraussetzungen eine Bestätigung aus. In diesem Fall muss das Kapitel Qualitätsanforderungen nicht ausgefüllt werden und die Unterlagen, welche damit in Verbindung stehen, müssen nicht eingereicht werden.
Formular
Gesuchsformular
Zusätzliche Informationen
Fachstelle Gesundheitsfachpersonen
Kasernenstrasse 17
Merkblatt Berufsausübung in AR
Sind Sie bereits im Kanton Appenzell Ausserrhoden als Gesundheitsfach-
person tätig oder planen Sie eine Tätigkeitsaufnahme? Alle wichtigen Informationen zur Berufsausübung im Kanton Appenzell Ausserrhoden finden Sie in diesem Merkblatt.