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Unbedenklichkeitserklärung

Bei einer Neuaufnahme oder Ausdehnung der Tätigkeit in einem anderen Kanton oder Land verlangt die zuständige Gesundheitsbehörde praktisch immer eine sogenannte Unbedenklichkeitserklärung ("Letter of Good Standing").
Eine Unbedenklichkeitserklärung bescheinigt ein gesundheitspolizeilich unauffälliges Verhalten oder zeigt anderenfalls auf, ob aufsichtsrechtliche Verfahren ergriffen werden mussten.

Sie sind verpflichtet sämtliche Änderungen der beruflichen Tätigkeit der Fachstelle Gesundheitsfachpersonen des Kantons Appenzell Ausserrhoden zu melden. Bitte verwenden Sie das entsprechende Kontaktformular für Mutationen.

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Zusätzliche Informationen

Fachstelle Gesundheitsfachpersonen

Amt für Gesundheit
Kasernenstrasse 17
9102 Herisau
T: +41 71 353 66 01