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Institutionen des Gesundheitswesens

Betriebsbewilligung


Institutionen des Gesundheitswesens bedürfen einer Betriebsbewilligung. Als Institution des Gesundheitswesens gilt jede Einrichtung, zu deren Aufgaben die Förderung, die Verbesserung, der Schutz, die Beurteilung, die Überwachung, die Rettung, der Transport, die Erhaltung oder die Wiederherstellung der Gesundheit sowie die Betreuung regelmässig pflegebedürftiger Personen gehören.

Ablauf

  • Die Gesuchstellung hat durch die Geschäftsführung als auch durch die fachverantwortlichen Personen zu erfolgen.
  • Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und reichen Sie dieses unterschrieben mit sämtlichen geforderten Unterlagen an die nebenstehende Adresse ein.
  • Die Aufnahme der betrieblichen Tätig ist erst nach Vorliegen der Betriebsbewilligung zulässig.

Dauer der Bearbeitung
Die Bearbeitungszeit hängt massgeblich von der Qualität und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. In der Regel dauert die Bearbeitung des Gesuchs ab dem Zeitpunkt ab welchem die Unterlagen vollständig vorliegen ca. 8 Wochen.

Benötigte Unterlagen
Alle für die Gesuchstellung nötigen Dokumente und Angaben sind im Gesuchsformular im Anhang aufgelistet. Beachten Sie, dass einige Unterlagen im Original eingereicht werden müssen.

Formular
Gesuchsformular

Zulassung zulasten OKP


Leistungserbringer welche im Kanton Appenzell Ausserrhoden zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung tätig sind, bedürfen seit dem 1.1.2022 einer Bewilligung (Änderungen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) und der dazugehörigen Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) sowie der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV)).

Ablauf

  • Die Gesuchstellung hat durch die Betriebsleitung als auch durch die fachverantwortlichen Personen zu erfolgen.
  • Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und reichen Sie dieses unterschrieben mit sämtlichen geforderten Unterlagen an die nebenstehende Adresse ein.

Dauer der Bearbeitung
Die Bearbeitungszeit hängt massgeblich von der Qualität und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. In der Regel dauert die Bearbeitung des Gesuchs ab dem Zeitpunkt ab welchem die Unterlagen vollständig vorliegen ca. 8 Wochen.

Benötigte Unterlagen
Alle für die Gesuchstellung nötigen Dokumente und Angaben sind im Gesuchsformular im Anhang aufgelistet. Beachten Sie, dass das Gesuchsformular im Original eingereicht werden muss.

Formular
Gesuchsfomular

Merkblatt
FAQ Zulassung zulasten der OKP

Zusätzliche Informationen

Fachstelle Gesundheitsfachpersonen

Amt für Gesundheit
Kasernenstrasse 17
9102 Herisau
T: +41 71 353 66 01