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Neuropsychologin / Neuropsychologe

Berufsausübungsbewilligung


Die Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung bedarf einer Berufsausübungs-
bewilligung.

Ablauf

  • Die Gesuchstellung hat durch die bewilligungsersuchende Person zu erfolgen.
  • Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und reichen Sie dieses unterschrieben mit sämtlichen geforderten Unterlagen an die nebenstehende Adresse ein.
  • Die Aufnahme der eigenverantwortlichen Berufstätigkeit ist erst nach Vorliegen der Berufsausübungsbewilligung gestattet.

Dauer der Bearbeitung
Die Bearbeitungszeit hängt massgeblich von der Qualität und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. In der Regel dauert die Bearbeitung des Gesuchs ab dem Zeitpunkt ab welchem die Unterlagen vollständig vorliegen ca. 4 Wochen.

Benötigte Unterlagen
Alle für die Gesuchstellung nötigen Dokumente und Angaben sind im Gesuchsformular im Anhang A respektive B aufgelistet. Beachten Sie, dass einige Unterlagen im Original eingereicht werden müssen.

Formulare
Gesuchsformular
Vorlage Bestätigung Berufshaftpflichtversicherung 
Vorlage ärztliches Attest 

Merkblätter
FAQ Berufsausübung

 

Meldung Tätigkeit unter fachlicher Aufsicht


Die Ausübung eines bewilligungspflichtigen Berufes unter fachlicher Aufsicht ist meldepflichtig.

Ablauf

  • Die Meldung hat durch die Person zu erfolgen, welche die Verantwortung trägt.
  • Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und reichen Sie dieses unterschrieben an die nebenstehende Adresse ein.

Dauer der Bearbeitung
In der Regel dauert die Bearbeitung der Meldung 3 Wochen.

Formular
Meldeformular

Meldung einer Gesundheitsfachperson in Ausbildung / in Weiterbildung / Praktikum


Die Beschäftigung einer Gesundheitsfachperson in Ausbildung ist meldepflichtig.

Ablauf

  • Die Meldung hat durch die Person zu erfolgen, welche die Verantwortung trägt.
  • Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und reichen Sie dieses unterschrieben mit den geforderten Unterlagen an die nebenstehende Adresse ein.

Dauer der Bearbeitung
In der Regel dauert die Bearbeitung der Meldung 3 Wochen.

Formular
Meldeformular

Zulassung zulasten OKP

 

Leistungserbringer dürfen nur zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung tätig sein, wenn sie vom Kanton zugelassen sind, auf dessen Gebiet die Tätigkeit ausgeübt wird (Art. 36 Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10).

Ablauf

  • Die Gesuchstellung hat durch die bewilligungsersuchende Person zu erfolgen.
  • Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und reichen Sie dieses unterschieben mit sämtlichen geforderten Unterlagen an die nebenstehende Adresse ein.

Dauer der Bearbeitung
Die Bearbeitungszeit hängt massgeblich von der Qualität und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. In der Regel dauert die Bearbeitung des Gesuchs ab dem Zeitpunkt ab welchem die Unterlagen vollständig vorliegen ca. 4 Wochen.

Benötigte Unterlagen
Alle für die Gesuchstellung nötigen Dokumente und Angaben sind im Gesuchsformular im Anhang aufgelistet.

Hinweis
Angestellte Gesundheitsfachpersonen gelten nicht als Leistungserbringer gemäss KVG, müssen jedoch die Voraussetzungen gemäss KVG und KVV erfüllen. Der Kanton Appenzell Ausserrhoden stellt angestellten Gesundheitsfachpersonen nach Prüfung der Voraussetzungen eine Bestätigung aus. In diesem Fall muss das Kapitel Qualitätsanforderungen nicht ausgefüllt werden und die Unterlagen, welche damit in Verbindung stehen, müssen nicht eingereicht werden.

Formular
Gesuchsformular

Merkblatt
FAQ Zulassung zulasten der OKP

Zusätzliche Informationen

Fachstelle Gesundheitsfachpersonen

Amt für Gesundheit
Kasernenstrasse 17
9102 Herisau
T: +41 71 353 66 01