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Arzneimittel
Hausspezialitäten
Hausspezialitäten von endabgebenden Betrieben (Apotheken, Drogerien, heilpraktischen Praxen) in Appenzell Ausserrhoden sind Arzneimittel, die ausschliesslich im betreffenden Betrieb abgegeben und nach eigener Formel (= Rezept) des Betriebes im Voraus seriell hergestellt werden.
Für die Neu-Zulassung einer Hausspezialität verwenden Sie bitte dieses Gesuchs-Formular.
AR-Registrierungen
Mit der Einführung des eidgenössischen Heilmittelgesetzes (HMG) im Jahre 2002 wurden kantonale Neuzulassungen nicht mehr gestattet.
Die folgenden AR-Zulassungen, welche am 1.1.2002 bereits über eine kantonale Zulassung verfügten und sich per 1.1.2018 in Verkehr befunden haben sind weiterhin verkehrsfähig.
Anwendung rezeptpflichtiger Arzneimittel durch Hebammen
Das Departement Gesundheit und Soziales hat berufsausübungsbewilligten Hebammen die Anwendung einiger Arzneimittel zum berufsbedingten Einsatz ohne Vorliegen einer ärztlichen Verordnung gestattet.
Das Verzeichnis (Version 4 vom 17.01.2024) finden Sie hier:
Anwendung rezeptpflichtiger Arzneimittel durch Optometristinnen und Optometristen
Das Departement Gesundheit und Soziales hat berufsausübungsbewilligten Optometristinnen und Optometristen die Anwendung einiger Arzneimittel zum berufsbedingten Einsatz ohne Vorliegen einer ärztlichen Verordnung gestattet.
Das Verzeichnis (Version 1 vom 02.2024) finden Sie hier
Zusätzliche Informationen
Fachstelle Heilmittelkontrolle
Kasernenstrasse 17