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Arzneimittel

Hausspezialitäten

Hausspezialitäten von endabgebenden Betrieben (Apotheken, Drogerien, heilpraktischen Praxen) in Appenzell Ausserrhoden sind Arzneimittel, die ausschliesslich im betreffenden Betrieb abgegeben und nach eigener Formel (= Rezept) des Betriebes im Voraus seriell hergestellt werden.

Hausspezialitäten sind meldepflichtig bei der Fachstelle Heilmittelkontrolle. Das Meldeformular befindet sich derzeit in Überarbeitung und wird ca. Mitte Dezember 2025 an dieser Stelle aufgeschaltet.

AR-Registrierungen

Mit der Einführung des eidgenössischen Heilmittelgesetzes (HMG) im Jahre 2002 wurden kantonale Neuzulassungen nicht mehr gestattet.

Die folgenden AR-Zulassungen, welche am 1.1.2002 bereits über eine kantonale Zulassung verfügten und sich per 1.1.2018 in Verkehr befunden haben sind weiterhin verkehrsfähig.

Anwendung rezeptpflichtiger Arzneimittel durch Hebammen

Das Departement Gesundheit und Soziales hat berufsausübungsbewilligten Hebammen die Anwendung einiger Arzneimittel zum berufsbedingten Einsatz ohne Vorliegen einer ärztlichen Verordnung gestattet.

Das Verzeichnis (Version 4 vom 17.01.2024) finden Sie hier:

 

Anwendung rezeptpflichtiger Arzneimittel durch Optometristinnen und Optometristen

Das Departement Gesundheit und Soziales hat berufsausübungsbewilligten Optometristinnen und Optometristen die Anwendung einiger Arzneimittel zum berufsbedingten Einsatz ohne Vorliegen einer ärztlichen Verordnung gestattet.

Das Verzeichnis (Version 1 vom 02.2024) finden Sie hier

 

Merkblatt zum Umgang mit Medikamenten in Einrichtungen

Das "Merkblatt zum Umgang mit Medikamenten in sozialen Einrichtungen, Alters- und Pflegeheimen, Rehabilitationszentren, Asylzentren und der Strafanstalt" soll bestehende Fragen und Unklarheiten im Zusammenhang mit der Handhabung von Medikamenten in diesen Einrichtungen klären und damit dazu beitragen, die bestehenden heilmittelrechtlichen Anforderungen in diesem Bereich zu erfüllen.

Sollten Fragen und Probleme zu diesem Thema in Ihrer Einrichtung auftauchen, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Aufsichtsperson.

Zusätzliche Informationen

Fachstelle Heilmittelkontrolle

Amt für Gesundheit
Kasernenstrasse 17
9102 Herisau
T: +41 71 353 67 81