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Betäubungsmittel
Betäubungsmittel-Entsorgung
Die Heilmittelkontrolle kümmert sich um die Vernichtung abgelaufener und nicht mehr benötigter Medikamente und Substanzen, die der Betäubungsmittelkontrolle unterstehen.
Dazu sollte der Lieferschein für Betäubungsmittelentsorgung vollständig ausgefüllt, datiert und unterschrieben, zusammen mit den zu entsorgenden Produkten in einem Paket eingeschrieben ans Amt für Gesundheit, Fachstelle Heilmittelkontrolle (genaue Adresse siehe Lieferschein) geschickt werden.
Alternativ kann mit der Fachstelle Heilmittelkontrolle ein Termin vereinbart werden, an dem die zu entsorgenden Produkte persönlich bei der Heilmittelkontrolle abgegeben werden können. Während der Abwesenheit der Kantonsapothekerin (Leitung der Heilmittelkontrolle) werden keine Betäubungsmittel entgegengenommen. Für grössere Mengen, wie sie z.B. in Kliniken und Spitäler anfallen, muss die Übergabe ebenfalls mit der Kantonsapothekerin abgesprochen werden.
Kontaktperson:
Ingrid Möll, Leiterin Heilmittelkontrolle / Kantonsapothekerin
ingrid.moell@ar.ch, Telefon +41 71 353 65 91, Mobile +41 79 281 61 36
Meldeformular Off-label use BTM
Reisen mit betäubungsmittelhaltigen Medikamenten
Für Personen, die mit betäubungsmittelhaltigen Medikamenten in Schengenländer reisen, wird empfohlen, sich vom Arzt eine entsprechende offizielle Bescheinigung zum Mitführen dieser Medikamente ausstellen zu lassen. Diese Bescheinigung wird durch die Stelle, die das Medikament abgibt, (Apotheke oder selbstdispensierender Arzt) selber beglaubigt.
Weitere Informationen sowie Formulare finden Sie bei Swissmedic für den Schengen-Raum und für andere Länder.
Zusätzliche Informationen
Fachstelle Heilmittelkontrolle
Kasernenstrasse 17