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Ausbildungsverpflichtung der Listenspitäler

Konzept Ausbildungsverpflichtung der Listenspitäler

Die Volksinitiative "Für eine starke Pflege" (Pflegeinitiative) wurde in der Volksabstimmung vom 28. November 2021 angenommen. Gemäss dem neuen Art. 117b in der Bundesverfassung (SR 101) müssen Bund und Kantone unter anderem sicherstellen, dass genügend diplomierte Pflegefachpersonen zur Verfügung stehen. Die Listenspitäler von Appenzell Ausserrhoden sind im Rahmen des Leistungsauftrags bereits jetzt verpflichtet, im Verhältnis zum gesamten Bedarf des Kantons angemessene Aus- und Weiterbildungsleistungen für Gesundheitsfachpersonen zu erbringen. Art. 2 des Bundesgesetzes schreibt vor, dass die Kantone über eine entsprechende Bedarfsplanung verfügen müssen. Dies hat das Amt für Gesundheit Appenzell Ausserrhoden im Konzept Ausbildungsverpflichtung präzisiert und quantifiziert.

 

Konzept Ausbildungsverpflichtung AR Listenspitäler

Normwerte 2026

Normwert 2024-2025

Zusätzliche Informationen

Abteilung Spitalversorgung

Amt für Gesundheit
Kasernenstrasse 17
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 92

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