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Spitalfinanzierung
Spitaltarife Appenzell Ausserrhoden
Hier finden Sie eine Übersicht über die stationären Tarife der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) und die Referenztarife Appenzell Ausserrhoden.
Spitaltarife
Die zwischen den Tarifparteien für die Abgeltung stationär erbrachter OKP-Leistungen vereinbarten Tarife sowie die vom Gesundheitsdepartement provisorisch festgelegten Tarife sind aus den nachfolgenden Dokumenten ersichtlich.
Spitaltarife Appenzell Ausserrhoden 2021 / 2020
Referenztarife
Für frei gewählte stationäre Behandlungen in einem Listenspital ausserhalb der Spitalliste des Wohnsitzkantons (Art. 41 Abs. 1bis KVG) werden die für das entsprechende Spital geltenden Tarife vergütet, höchstens aber folgende Referenztarife:
Referenztarife Appenzell Ausserrhoden 2021 pro Leistungsgruppe
Kantonsanteil
Der kantonale Anteil gemäss Art. 49a Abs. 2 Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG, SR 832.10) beträgt seit 2017 55%.
Umsetzung "ambulant vor stationär" (AVOS)
Seit 1. Januar 2019 ist, gemäss Art. 3c der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV, SR 832.112.31), die Regelung "ambulant vor stationär“ in Kraft.
Diese Regelung gilt für sechs Gruppen von elektiven, also nicht dringlichen Eingriffen (KVL, Anhang 1a, Tabelle I) an gesundheitlich stabilen Patienten.
Sie soll die ambulante Leistungserbringung fördern, wo sie medizinisch sinnvoll, patientengerecht und ressourcenschonend ist.
Werden diese Eingriffe dennoch stationär durchgeführt, muss eines der Kriterien zugunsten einer stationären Durchführung (KVL, Anhang 1a, Tabelle II) zutreffen oder eine Kostengutsprache (KoGu) vorliegen,
damit die Voraussetzung für die Kostenübernahme des Kantonsanteils aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) gegeben ist.
Zur reibungslosen Spitalrechnungsprüfung bedarf es die Angabe des CHOP-Codes sowie ggf. die Nennung der Kriterien zugunsten einer stationären Durchführung bzw. eine KoGu.
Liste der grundsätzlich ambulant durchzuführenden elektiven Eingriffe (AVOS CHOP-Codes)
Kriterien zugunsten einer stationären Durchführung
Stichproben bei Spitalrechnungen
Der Kanton prüft aktuell Spitalrechnungen mit folgenden DRG-Codes stichprobenweise:
I18B; I18C; F39C; G26B; G09E; G09G; G09H; N09Z; N25Z; D13A.
Es gilt grundsätzlich zu beachten, dass AVOS-CHOP-Codes nicht trennscharf in DRGs ausgedrückt werden können.
Oben aufgeführte DRG-Codes dienen einzig als Hinweis für einen möglichen AVOS-Fall.
Sofern im Bemerkungsfeld der Spitalrechnung CHOP-Code und Kriterium zugunsten einer stationären Durchführung fehlen und/oder keine KoGu vorliegt, erlaubt sich der Kanton Appenzell Ausserrhoden, zur abschliessenden Prüfung des AVOS-Verdachtsfalles, diese Informationen einzuholen.
Archiv Spitalfinanzierung
2020
Spitaltarife Appenzell Ausserrhoden 2020/2019
Referenztarife Appenzell Ausserrhoden 2020 pro Leistungsgruppe
2019
Referenztarife Appenzell Ausserrhoden 2019 pro Leistungsgruppe
2018
Spitaltarife Appenzell Ausserrhoden 2018
Referenztarife Appenzell Ausserrhoden 2018 pro Leistungsgruppe
2017
Spitaltarife Appenzell Ausserrhoden 2017
Referenztarife Appenzell Ausserrhoden 2017 pro Leistungsgruppe
2016
Spitaltarife Appenzell Ausserrhoden 2016
Referenztarife Appenzell Ausserrhoden 2016 pro Leistungsgruppe
2015
Spitaltarife Appenzell Ausserrhoden 2015
Referenztarife Appenzell Ausserrhoden 2015 pro Leistungsgruppe
Zusätzliche Informationen
Abteilung Spitalversorgung
Kasernenstrasse 17