Inhalt
Das Amt für Soziales bewilligt und beaufsichtigt die Sozialen Einrichtungen für Kinder, Jugendliche, Menschen mit Behinderung oder Suchterkrankungen sowie die Organisationen der Hilfe und Pflege zu Hause, Tages- und Nachtstrukturen und Pflegeheime. Es stellt ein bedarfsgerechtes Wohn- und Arbeitsangebot für Menschen mit Behinderung sicher und gewährleistet die mittel- und langfristige Pflegeheimplanung. Das Amt berät die Gemeinden in der Umsetzung des Sozialhilfegesetzes, nimmt Aufgaben im Asylwesen wahr und sorgt für die Bereitstellung eines bedarfsgerechten Angebotes in kantonalen Durchgangszentren für Asylsuchende. Das Amt für Soziales fördert die Integration von Migrantinnen und Migranten, die Chancengleichheit von Frau und Mann, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und stärkt die ausserschulischen Entwicklungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche.