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Dienststelle Controlling und Verbindungsstelle IVSE
Die Interkantonale Vereinbarung für Soziale Einrichtungen (IVSE) hat zum Zweck, die Aufnahme von Personen mit besonderen Betreuungs- und Förderungsbedürfnissen in geeigneten Einrichtungen ausserhalb ihres Wohnkantons ohne Erschwernisse zu ermöglichen.
Der Wohnkanton sichert der Einrichtung des Standortkantons mittels einer Kostenübernahmegarantie (KüG) die Leistungsabgeltung für eine bestimmte Periode zu.
Der Standortkanton entscheidet über die Unterstellung von sozialen Einrichtungen unter die IVSE und übt die fachliche und die finanzielle Aufsicht aus.
Bereiche der IVSE
A Einrichtungen für Kinder und Jugendliche
B Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung
C Stationäre Therapie- und Rehabilitationsangebote im Suchtbereich
D Einrichtungen der externen Sonderschulung (unterstehen fachlich und finanziell dem Departement Bildung)
Zusätzliche Informationen
Dienststelle Controlling und Verbindungsstelle IVSE
Kasernenstrasse 17