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Alkohol, Tabak, Drogen
Wer Drogen besitzt, konsumiert oder verkauft, macht sich strafbar. Für den Verkauf von Alkohol und Tabak gibt es Altersgrenzen.
Drogen
Der Besitz, Verkauf und Konsum von illegalen Drogen ist strafbar. Das gilt auch für kleine Mengen. Welche Substanzen illegal sind, ist im Betäubungsmittelgesetz geregelt. Der gewerbsmässige Verkauf von Drogen wird mit hohen Strafen geahndet.
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Alkohol und Tabak
Für den Verkauf von Alkohol und Tabak gibt es Altersgrenzen. So dürfen Tabakwaren und alkoholischen Getränke nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren verkauft werden. Für bestimmte alkoholische Getränke wie Spirituosen liegt die Altersgrenze bei 18 Jahren.
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Rauchverbot
Rauchverbote sind in der Schweiz kantonal unterschiedlich geregelt. Der Kanton Appenzell Ausserrhoden stützt sich auf das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen und kennt keine weiterführende kantonale Gesetzgebung.
Ein Rauchverbot gilt in:
- Geschlossenen, öffentlich zugänglichen Räumen (Krankenhäuser, Verwaltungen, Schulen, Museen, Kinos, Theater, Züge und Busse, Läden und Einkaufszentren).
- Räumen, in denen mehrere Personen ihren Arbeitsplatz haben.
Ob in Restaurants geraucht werden darf, hängt von der Grösse des Restaurants ab. In vielen Restaurants gibt es Raucherräume.
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Themenübersicht
Zusätzliche Informationen
Informationsstelle Integration INFI
Amt für Soziales
Kasernenstrasse 17
9102 Herisau
T: +41 71 353 64 26
chancengleichheit@clutterar.ch
Weitere Informationen zur Informationsstelle Integration INFI hier
Telefonisch erreichbar von Montag bis Donnerstag 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, oder per E-Mail
Wichtige Links
- Anmeldung bei Zuzug: Ihre Wohngemeinde
- Aufenthaltsbewilligung und Einbürgerung: Amt für Inneres
- Beratungsstelle für Flüchtlinge
Notfallnummern
- Triagestelle "Ärzte und medizinische Beratung"
- Ambulanz / Sanitätsnotruf: 144
- Polizei: 117
- Feuerwehr: 118
- Toxikologischer Notfalldienst: 145