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Rechte & Pflichten
Grundrechte
Die Schweiz hat eine Bundesverfassung, in der wichtige Regeln festgelegt sind. Eine wichtige Regel betrifft die Grundrechte, die auf der Europäischen Menschenrechtskonvention basieren. Die Rechte schützen Menschen vor staatlicher Gewalt und Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Religion, Geschlecht oder sexueller Orientierung. Im Kanton Appenzell Ausserrhoden erhalten Opfer von rassistische Diskriminierung kostenlose Unterstützung und Beratung. in der Schweiz gibt es Religions-, Meinungs- und Pressefreiheit.
Zusammengefasst
- Es gilt die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz
- Die Gleichberechtigung von Mann und Frau
- Verbot von Diskriminierung (Beratungsstelle gegen Diskriminierung und Rassismus)
- Es besteht das Recht zur freien Wahl von Religion und Weltanschauung
- Meinungs- und Pressefreiheit
- Recht auf homosexuelle und/oder Heirat gleichgeschlechtlicher Paare
- Keine häusliche oder körperliche Gewalt (Kontakte bei häuslicher Gewalt)
- Für Ausländerinnen und Ausländer gibt es zusätzliche Gesetze, wichtig sind vor allem die Aufenthaltsbewilligung und die damit verbundenen Rechte (Anlaufstelle bei Fragen zur Aufenthaltsbewilligung und Einbürgerung)
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Pflichten
Gesetze und Vorschriften sind verbindlich, Pflichten müssen befolgt werden. Die Bundesverfassung formuliert unter anderem folgende Pflichten:
- Steuerpflicht (Art. 128, 130 BV) (Bund, Kanton, Gemeinde)
- Versicherungspflicht (Art. 111-114, 117 BV)
- Schulpflicht (Art. 19, 62 BV)
- Meldepflicht in der Wohngemeinde. Wohnortwechsel sind bei der alten und neuen Gemeindeverwaltung zu melden. Zivilstandsänderungen (Heirat, Scheidung) sowie Geburt des Kindes sind beim Zivilstandsamt des Wohnorts zu melden. Dazu haben Sie jeweils 2 Wochen Zeit. -> eUmzug, eVignette und andere Online Services
Ausserdem:
- Landessprache erlernen und Vorsicht vor Schulden sind eine Selbstverständlichkeit
Petitionsrecht
Alle erwachsenen Personen - also auch Ausländerinnen und Ausländer - haben das Recht, Petitionen an Behörden auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene zu richten. Petitionen können Vorschläge, Beschwerden oder Bitten enthalten.
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Rechtsauskünfte
- Advokatur + Notariat La Region, Heiden, Teufen, Herisau, Appenzell, T: +41 71 622 03 03
- Grand & Nisple Rechtsanwälte, Oberer Graben 26, 9000 St.Gallen, T: +41 71 222 40 33
- Google-Suche "Rechtsauskünfte Appenzell Ausserrhoden"
Demokratische Rechte
In der Schweiz haben nur Schweizerinnen und Schweizer ab 18 Jahren das Stimm- und Wahlrecht. Sie können auf verschiedenen Ebenen über politische Themen abstimmen. Ausländerinnen und Ausländer haben normalerweise kein Stimmrecht, aber in einigen Gemeinden gibt es eine Ausnahme, wenn sie seit 10 Jahren in der Schweiz und 5 Jahre im Kanton wohnen. Dies gilt für die Gemeinden Trogen, Speicher, Wald und Rehetobel.
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Erklärvideo - Wer darf eigentlich in der Schweiz wählen
Zusätzliche Informationen
Informationsstelle Integration INFI
Amt für Soziales
Kasernenstrasse 17
9102 Herisau
T: +41 71 353 64 26
chancengleichheit@clutterar.ch
Weitere Informationen zur Informationsstelle Integration INFI hier
Telefonisch erreichbar von Montag bis Donnerstag 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, oder per E-Mail
Wichtige Links
- Anmeldung bei Zuzug: Ihre Wohngemeinde
- Aufenthaltsbewilligung und Einbürgerung: Amt für Inneres
- Beratungsstelle für Flüchtlinge
Notfallnummern
- Triagestelle "Ärzte und medizinische Beratung"
- Ambulanz / Sanitätsnotruf: 144
- Polizei: 117
- Feuerwehr: 118
- Toxikologischer Notfalldienst: 145