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Fahrrad und zu Fuss
Durch ein gut ausgebautes Netz an Fahrradwegen ist das Fahrradfahren sehr angenehm. Viele Berufstätige nutzen das Fahrrad, um zur Arbeit zu kommen. Für Fussgängerinnen oder Wanderer gibt es spezielle Wanderwege.
Zu Fuss oder mit dem Fahrrad (Velo) unterwegs
Die Ausserrhoder Gemeinden sind für Fahrradfahrer und Fussgängerinnen attraktiv und insbesondere relativ sicher. Für kurze Distanzen verzichten deshalb viele auf das Auto. Es gibt an vielen Orten spezielle Fahrradwege oder Fahrradspuren. Fussgängerinnen und Fussgänger haben bei Fussgängerstreifen immer Vortritt vor allen Fahrzeugen (ausser wenn das Überqueren der Strasse mit einer Ampel geregelt ist). Der Kanton Appenzell Ausserrhoden bietet viele schöne Spazier- und Wanderwege, die in der Freizeit erkundet werden können. Wanderwege sind mit gelben Wegweisern gekennzeichnet.
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Regeln für Fahrradfahrende
Um in der Schweiz Fahrrad zu fahren, ist kein spezieller Ausweis und auch keine Prüfung nötig. Es gelten im Allgemeinen die gleichen Verkehrsregeln wie für Autofahrer. Wenn spezielle Fahrradwege oder -spuren vorhanden sind, müssen diese benutzt werden. Das Fahrrad muss verkehrstauglich sein (zwei gute Bremsen, Klingel, Reflektoren vorne und hinten und an Pedalen, Lichter vorne und hinten). Es besteht keine Helmtragepflicht, ein Helm wird aber empfohlen. Fahrradfahrende sollten auf jeden Fall eine Privathaftpflichtversicherung abschliessen, da sie für Schäden (an Personen oder Gegenständen) haften.
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Fahrradfahren lernen
Wer das Fahrradfahren erlernen möchte, kann einen Kurs besuchen. Kurse werden in allen Regionen des Kantons vom Verein Pro Velo (Pro Velo) angeboten. Für Migrantinnen und Migranten gibt es in einigen Gemeinden spezielle Kurse. Günstige gebrauchte Fahrräder sind an Velobörsen erhältlich.
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Fahrradtransport
Wer im Zug oder Bus ein Fahrrad mitnehmen möchte, braucht ein spezielles Ticket dafür. Es ist nicht immer und überall möglich, ein Fahrrad mitzunehmen. Teilweise muss ein Platz in den Zügen vorreserviert werden.
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Themenübersicht
Zusätzliche Informationen
Informationsstelle Integration INFI
Amt für Soziales
Kasernenstrasse 17
9102 Herisau
T: +41 71 353 64 26
chancengleichheit@clutterar.ch
Weitere Informationen zur Informationsstelle Integration INFI hier
Telefonisch erreichbar von Montag bis Donnerstag 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, oder per E-Mail
Wichtige Links
- Anmeldung bei Zuzug: Ihre Wohngemeinde
- Aufenthaltsbewilligung und Einbürgerung: Amt für Inneres
- Beratungsstelle für Flüchtlinge
Notfallnummern
- Triagestelle "Ärzte und medizinische Beratung"
- Ambulanz / Sanitätsnotruf: 144
- Polizei: 117
- Feuerwehr: 118
- Toxikologischer Notfalldienst: 145