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Führerausweis
Um in der Schweiz Auto oder Motorrad fahren zu dürfen, benötigt man einen gültigen Führerausweis. Ausländische Führerausweise müssen nach dem Zuzug in die Schweiz umgewandelt werden. Dazu haben Sie 1 Jahr Zeit. Bitte melden Sie sich frühzeitig dafür an, da die Bearbeitung und das Umschreiben ebenfalls Zeit beansprucht.
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Ausländischer Führerausweis
Wer in die Schweiz zieht und bereits einen Führerausweis besitzt, muss diesen innerhalb von 12 Monaten in einen Schweizer Führerausweis umwandeln lassen. Dazu muss ein Gesuch beim kantonalen Strassenverkehrsamt eingereicht werden. Je nach Land, aus dem der Führerausweis stammt, gelten andere Bestimmungen für die Umwandlung. Es kann sein, dass eine Prüfungsfahrt nötig ist, oder dass die Fahrerin oder der Fahrer die Schweizer Theorieprüfung ablegen muss. Das Strassenverkehrsamt des Kantons Appenzell Ausserrhoden erteilt weitere Auskünfte.
Links
- Strassenverkehrsamt Kanton Appenzell Ausserrhoden / Kontakt
- Strassenverkehrsamt Kanton Appenzell Ausserrhoden / Informationen
- Strassenverkehrsämter Schweiz / Informationen zum Führerausweis
Dokument
Führerprüfung
Um in der Schweiz einen Führerausweis zu erwerben, ist eine Prüfung notwendig. Die Führerprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Zur Prüfung zugelassen sind nur Personen, die über 17 Jahre alt sind. Die theoretische Prüfung kann in den Sprachen Deutsch, Französisch und Italienisch abgelegt werden. Über die Voraussetzungen und den genauen Ablauf informiert das Strassenverkehrsamt. Für das Fahren von Lastwagen, Bussen und Taxis sind besondere Prüfungen nötig.
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Zusätzliche Informationen
Informationsstelle Integration INFI
Amt für Soziales
Kasernenstrasse 17
9102 Herisau
T: +41 71 353 64 26
chancengleichheit@clutterar.ch
Weitere Informationen zur Informationsstelle Integration INFI hier
Telefonisch erreichbar von Montag bis Donnerstag 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, oder per E-Mail
Wichtige Links
- Anmeldung bei Zuzug: Ihre Wohngemeinde
- Aufenthaltsbewilligung und Einbürgerung: Amt für Inneres
- Beratungsstelle für Flüchtlinge
Notfallnummern
- Triagestelle "Ärzte und medizinische Beratung"
- Ambulanz / Sanitätsnotruf: 144
- Polizei: 117
- Feuerwehr: 118
- Toxikologischer Notfalldienst: 145