Inhalt
Obligatorische Schule
Die obligatorische Schule in der Schweiz ist kostenlos. Sie bildet die Grundlage für weiterführende Ausbildungen.
Sämtliche Grundlagen, Informationen und Regelungen können auf der Website des Amtes für Volksschule und Sport abgerufen werden.
Kind/lernende Person anmelden
Die Gemeinden sind zuständig für das Führen der öffentlichen Volksschule. Das Kind/die lernende Person muss bei der Wohngemeinde angemeldet werden.
System Volksschule
Das System der Volksschule von Appenzell Ausserrhoden bietet elf Schuljahre an. Das 1. bis 10. Schuljahr sind obligatorisch. Das 11. Schuljahr ist freiwillig. Das freiwillige Schuljahr wird von über 95% der Lernenden besucht.
Der Lehrplan der Volksschule Appenzell Ausserrhodens bildet die Grundlage des Unterrichts.
Öffentliche / private Schule
Die öffentlichen Schulen sind kostenlos und konfessionell neutral. Die Lernenden werden ohne Aufteilung nach Geschlecht gemeinsam unterrichtet.
Es besteht die Möglichkeit der Privatschulung. Die Kosten dafür müssen die Erziehungsberechtigten selbst tragen.
Weitere Informationen
- Privatschulung in Appenzell Ausserrhoden
- EDK – Schule und Bildung in der Schweiz
Rechte und Pflichten der Erziehungsberechtigten
Die Zusammenarbeit mit der Schule ist obligatorisch. Am Orientierungsabend werden Informationen der Schule an die Erziehungsberechtigten weitergegeben.
Die Schule informiert die Erziehungsberechtigten regelmässig über den Schulalltag und über die Leistungen des Kindes.
Am Standortgespräch besprechen die Erziehungsberechtigten, die lernende Person und die Lehrpersonen die schulische Entwicklung.
Das schulpflichtige Kind/die schulpflichtige lernende Person muss den Unterricht gemäss Stundenplan besuchen. Die Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich. Bei Krankheit muss das Kind/die lernende Person in der Schule abgemeldet werden.
Anlaufstellen für weitere Informationen
- Amt für Volksschule und Sport - Appenzell Ausserrhoden (ar.ch)
- Informationsstelle Integration INFI – Anlauf- und Informationsstelle für Migrantinnen und Migranten
Fragen / Unterstützung
Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie zuerst die Lehrperson Ihres Kindes.
Weitere Informationen zu verschiedenen Themen finden Sie im e-Handbuch (Amt für Volksschule und Sport)
Themenübersicht
Zusätzliche Informationen
Informationsstelle Integration INFI
Amt für Soziales
Kasernenstrasse 17
9102 Herisau
T: +41 71 353 64 26
chancengleichheit@clutterar.ch
Weitere Informationen zur Informationsstelle Integration INFI hier
Telefonisch erreichbar von Montag bis Donnerstag 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, oder per E-Mail
Wichtige Links
- Anmeldung bei Zuzug: Ihre Wohngemeinde
- Aufenthaltsbewilligung und Einbürgerung: Amt für Inneres
- Beratungsstelle für Flüchtlinge
Notfallnummern
- Triagestelle "Ärzte und medizinische Beratung"
- Ambulanz / Sanitätsnotruf: 144
- Polizei: 117
- Feuerwehr: 118
- Toxikologischer Notfalldienst: 145