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Regierungsrat legt individuelle Prämienverbilligung 2025 fest

An der Dezembersitzung hat der Kantonsrat im Rahmen des Voranschlags 2025 für die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung 38,84 Millionen Franken genehmigt. Das sind rund 2 Millionen Franken mehr als im vergangenen Jahr. Davon bezahlt der Bund 22,14 Millionen Franken; 16,7 Millionen Franken übernimmt der Kanton.

Nach den Vorgaben des Bundes müssen die Prämien für Kinder zu 80 % verbilligt werden. Für die jungen Erwachsenen in Ausbildung hat der Regierungsrat entschieden, die Prämien um 50 % zu verbilligen. Der Kinderabzug wird bei 2‘000 Franken belassen. Die herabgesetzten Obergrenzen beim Vermögen um 20 % und die Anpassungen beim Einkommen werden beibehalten. Der Selbstbehalt wird auf 42 % festgelegt. Es soll mit den vom Kantonsrat bewilligten Mitteln ein möglichst grosser Anteil von Personen in Appenzell Ausserrhoden Prämienverbilligung erhalten.

Personen, die mutmasslich Anspruch auf eine Prämienverbilligung haben, werden von den Sozialversicherungen Appenzell Ausserrhoden angeschrieben. Ein Antrag auf Prämienverbilligung ist bis spätestens 31. März 2025 möglich. Weitere Informationen zur Prämienverbilligung finden sich auf www.sovar.ch.

Zusätzliche Informationen

Amt für Soziales

Kasernenstrasse 17
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 92