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Internationales Alimenteninkasso
Internationales Alimenteninkasso
Das internationale Alimenteninkasso sorgt dafür, dass Unterhaltsbeiträge auch über Landesgrenzen hinweg zuverlässig eingefordert werden können. Ziel ist es, die finanzielle Absicherung von Kindern und unterstützungsbedürftigen Angehörigen sicherzustellen – selbst dann, wenn die unterhaltspflichtige Person im Ausland lebt.
Zuständig für das internationale Alimenteninkasso ist die Gemeinde, in der das Kind seinen zivilrechtlichen Wohnsitz hat. Die Gemeinden unterstützen betroffene Personen dabei, bestehende Unterhaltsansprüche durchzusetzen und ausstehende Unterhaltsbeiträge einzuziehen.
Wenn die unterhaltspflichtige Person ihrer Zahlungspflicht nicht nachkommt, bieten die Gemeinden sogenannte Inkassohilfe an. Diese erfolgt über spezialisierte Fachstellen, welche die notwendigen Schritte zur Durchsetzung der familienrechtlichen Unterhaltsansprüche übernehmen.
- Gesetz über die Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder
- Verordnung über die Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen (IBV)
- Kantonale Ausführungsbestimmungen zur Inkassohilfe
- Bundesamt für Justiz BJ, Zentralbehörde Internationale Alimentensachen
- Gesuchsunterlagen und Formulare