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Internationales Alimenteninkasso

Internationales Alimenteninkasso

Das internationale Alimenteninkasso sorgt dafür, dass Unterhaltsbeiträge auch über Landesgrenzen hinweg zuverlässig eingefordert werden können. Ziel ist es, die finanzielle Absicherung von Kindern und unterstützungsbedürftigen Angehörigen sicherzustellen – selbst dann, wenn die unterhaltspflichtige Person im Ausland lebt.

Zuständig für das internationale Alimenteninkasso ist die Gemeinde, in der das Kind seinen zivilrechtlichen Wohnsitz hat. Die Gemeinden unterstützen betroffene Personen dabei, bestehende Unterhaltsansprüche durchzusetzen und ausstehende Unterhaltsbeiträge einzuziehen.

Wenn die unterhaltspflichtige Person ihrer Zahlungspflicht nicht nachkommt, bieten die Gemeinden sogenannte Inkassohilfe an. Diese erfolgt über spezialisierte Fachstellen, welche die notwendigen Schritte zur Durchsetzung der familienrechtlichen Unterhaltsansprüche übernehmen.

Zusätzliche Informationen

Departement Gesundheit und Soziales

Kasernenstrasse 17
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 92