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Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand

Die Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand ist die kantonale Fachstelle für Bürgerrecht und übt die Aufsicht über das Zivilstandswesen aus. In dieser Funktion nimmt die Abteilung insbesondere folgende Aufgaben wahr:

Einbürgerungen

  • Wir führen Erstgespräche mit Personen, die das Schweizer Bürgerrecht erwerben wollen.
  • Wir prüfen Gesuche um ordentliche Einbürgerung.
  • Wir prüfen Gesuche um Bürgerrechtsentlassungen.
  • Wir nehmen eine koordinierende Funktion im Verfahren auf kommunaler, kantonaler und Bundesebene wahr.
  • Wir führen regelmässig den Staatskundetest durch.

Einbürgerungen

Zivilstandswesen

  • Wir beaufsichtigen die Zivilstandsämter.
  • Wir unterstützen und beraten die Zivilstandsämter.
  • Wir wirken bei der Registerführung und beim Vorbereitungsverfahren der Eheschliessung mit.
  • Wir erlassen Verfügungen über die Anerkennung und die Eintragung im Ausland eingetretener Zivilstandsereignisse sowie ausländischer Entscheidungen, die den Personenstand betreffen.
  • Wir prüfen und bewilligen Gesuche um Auskunft über Personendaten aus den Zivilstandsregistern (Familienforschung sowie genealogische Forschung). 
  • Wir bereiten für das Departement Inneres und Sicherheit Namensänderungsentscheide (Familien- und/oder Vornamen) vor.

Zivilstandswesen

Zusätzliche Informationen

Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand

Landsgemeindeplatz 2
9043 Trogen
T: +41 71 343 63 33