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Einbürgerungen

Welche Voraussetzungen muss ich für die ordentliche Einbürgerung erfüllen?

Vereinbaren Sie nur einen Termin für das Erstgespräch, wenn Sie ALLE der folgenden Fragen mit "JA" beantworten können:

 Ich wohne seit 10 Jahren in der Schweiz
 Ich wohne seit 3 Jahren ununterbrochen in der gleichen Ausserrhoder Gemeinde
 Ich besitze die Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung)
 Ich habe keine offenen fälligen Steuern
 Ich habe keine hängige Strafverfahren
 Ich habe keine offenen Betreibungen
 Ich habe in den letzten 3 Jahren keine Sozialhilfe bezogen
 Ich habe den Sprachnachweis (telc/Goethe/fide-Test) für das Sprachniveau B1
* Vom Sprachnachweis ausgenommen sind Personen mit Muttersprache Deutsch oder wer mindestens 5 Jahre obligatorische Schulbildung in der Schweiz absolviert oder eine Berufsausbildung in der Schweiz abgeschlossen hat.

Informationen und Terminvereinbarungen: Tel. +41 71 343 63 35

Zusätzliche Informationen

Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand

Landsgemeindeplatz 2
9043 Trogen
T: 071 343 63 33

Informationen zur Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern

Interner Bereich

(nur für Gemeinden, passwortgeschützt)