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Einbürgerungen
Welche Voraussetzungen muss ich für die ordentliche Einbürgerung erfüllen?

Vereinbaren Sie nur einen Termin für das Erstgespräch, wenn Sie ALLE der folgenden Fragen mit "JA" beantworten können:
Ich wohne seit 10 Jahren in der Schweiz |
Ich wohne seit 3 Jahren ununterbrochen in der gleichen Ausserrhoder Gemeinde |
Ich besitze die Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung) |
Ich habe keine offenen fälligen Steuern |
Ich habe keine hängige Strafverfahren |
Ich habe keine offenen Betreibungen |
Ich habe in den letzten 3 Jahren keine Sozialhilfe bezogen |
Ich habe den Sprachnachweis (telc/Goethe/fide-Test) für das Sprachniveau B1 |
* Vom Sprachnachweis ausgenommen sind Personen mit Muttersprache Deutsch oder wer mindestens 5 Jahre obligatorische Schulbildung in der Schweiz absolviert oder eine Berufsausbildung in der Schweiz abgeschlossen hat. |
Informationen und Terminvereinbarungen: Tel. +41 71 343 63 35
Zusätzliche Informationen
Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand
Landsgemeindeplatz 2
9043
Trogen
T: 071 343 63 33
Informationen zur Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern
Interner Bereich
(nur für Gemeinden, passwortgeschützt) |