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Einbürgerungen

Welche Voraussetzungen muss ich für die ordentliche Einbürgerung erfüllen?

  • Ich wohne seit 10 Jahren in der Schweiz.
  • Ich wohne seit 3 Jahren ununterbrochen in der gleichen Ausserrhoder Gemeinde.
  • Ich besitze die Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung).
  • Ich habe keine offene, fällige Steuern.
  • Ich habe keine hängigen Strafverfahren.
  • Ich habe keine offene Betreibungen.
  • Ich habe in den letzten 3 Jahren keine Sozialhilfe bezogen.
  • Ich habe den Sprachnachweis* (telc/Goethe/fide-Test) für das Sprachniveau B1 schriftlich und mündlich.

* vom Sprachnachweis ausgenommen sind Personen mit Muttersprache Deutsch oder wer mindestens 5 Jahre obligatorische Schulbildung in der Schweiz absolviert oder eine Berufsausbildung in der Schweiz abgeschlossen hat.

Wenn Sie alle diese Fragen mit "JA" beantworten können, dürfen Sie gerne einen Termin für das Erstgespräch bei uns in Trogen vereinbaren. 

Informationen und Terminvereinbarungen: 071 343 63 35

Zusätzliche Informationen

Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand

Landsgemeindeplatz 2
9043 Trogen
T: 071 343 63 33

Informationen zur Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern

Interner Bereich

(nur für Gemeinden, passwortgeschützt)