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Datenbekanntgabe bei Anerkennungen ohne Standesfolge

Bis Ende 1977 gab es in der Schweiz zwei verschiedene Formen der Kindesanerkennung: Die Anerkennung mit Standesfolge und die Anerkennung ohne Standesfolge (auch als Zahlvaterschaft bezeichnet). Diese begründeten kein rechtliches Verwandtschaftsverhältnis, was zur Folge hat, dass diese Personen ohne weitere Vaterschaftsanerkennung bis heute rechtlich vaterlos sind. Über das Merkblatt "Datenbekanntgabe bei Anerkennungen ohne Standesfolge" erhalten Sie die nötigen Informationen.

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