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Familienforschung
Über das Merkblatt „Bezug von Personendaten aus den Zivilstandsregistern“ und dem Ablaufschema „Bekanntgabe von Personendaten aus den Zivilstandsregistern“ erhalten sie die nötigen Informationen. Ein Gesuch um Auskunft aus dem Zivilstandsregister ist immer schriftlich bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Den digitalisierten Kirchenbuchstand der ausserrhoder Kirchenbücher bis 1875 finden Sie direkt online.
Weitere Informationen erhalten Sie vom Staatsarchiv Appenzell Ausserrhoden.
Zusätzliche Informationen
Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand
Landsgemeindeplatz 2
9043
Trogen
T: 071 343 63 33