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Namensänderungen
Namensänderung nach Art. 30 Abs. 1 ZGB
Die Regierung des Wohnsitzkantons kann einer Person die Änderung des Namens bewilligen, wenn achtenswerte Gründe vorliegen. Mit dem Namen im Sinne dieser Gesetzesbestimmung ist der Name gemeint, der einer Person von Rechts wegen zukommt – also der Familien- und Vorname, der in den Personenstandsregistern registriert ist (keine Rufnamen, Pseudonyme, Künstlernamen etc.).
Die Namensänderungsgesuche werden vom Amt für Inneres, Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand geprüft und zu Handen des Departementes Inneres und Sicherheit zur Beschlussfassung vorbereitet. Wenn Sie Wohnsitz im Kanton Appenzell Ausserrhoden haben, ist das Namensänderungsgesuch an folgende Adresse zu richten: Amt für Inneres, Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand, Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen.
Form und Inhalt des Namensänderungsgesuchs, die Voraussetzungen sowie weitere Informationen sind dem Merkblatt zu entnehmen.
Die einzureichenden Formulare finden unter den folgenden Links:
- Gesuchsformular Namensänderung volljährige Personen
- Gesuchsformular Namensänderung minderjährige Personen
- Zustimmungserklärung
Wichtig:
Bitte informieren Sie sich vorgängig telefonisch über die Aussichten eines Namensänderungsgesuches. Wir beraten Sie gerne und geben Ihnen weitere Informationen.