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Zivilstandsereignisse im Ausland
Die Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen Ihres Heimatkantons ist für die Prüfung und Eintragung ausländischer Zivilstandsereignisse in die schweizerischen Zivilstandsregister zuständig.
Erkundigen Sie sich frühzeitig über Ablauf und Formalitäten.
Liegt Ihr Heimatort (=Bürgerort) im Kanton Appenzell Ausserrhoden? Dann ist unsere Abteilung für Sie zuständig.
Wichtig:
Die Mitteilung aller Zivilstandsereignisse im Ausland haben grundsätzlich über die zuständigen schweizerischen Botschaften und Konsulate im Ausland zu erfolgen, welche Sie auch zu den länderspezifischen Dokumenten beraten können.
Ablaufschema für die Registrierung eines ausländischen Zivilstandsereignisses in der Schweiz
Weiterführende Informationen zur Aktenbeschaffung finden sie hier.
Für die Aufenthaltsregelung im Kanton Appenzell Ausserrhoden von ausländischen Ehepartnern (Familiennachzug) wenden Sie sich an die Abteilung Migration.