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Zivilstandsereignisse im Inland

Für die Beurkundung von Geburt, Kindesanerkennung, Tod und Eheschliessung im Inland sind die regionalen Zivilstandsämter zuständig. Sogenannte natürliche Ereignisse (Geburt und Tod) werden vom zuständigen Zivilstandsamt des Ereignisortes beurkundet. Erklärungen (z.B. Ehevorbereitung, Namenserklärung nach Eheauflösung, Kindesanerkennung) nimmt das für den Wohnort der Gesuchsteller zuständige Zivilstandsamt entgegen.

Mit einem Klick auf untenstehende Karte gelangen Sie zum Zivilstandsamt Ihres Heimat- oder Wohnortes.

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Zusätzliche Informationen

Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand

Landsgemeindeplatz 2
9043 Trogen
T: 071 343 63 33