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Aktuelles
Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine
Die Schweiz gewährt Geflüchteten aus der Ukraine vorübergehenden Schutz. Die betroffenen Personen müssen kein Asylverfahren durchlaufen, sondern erhalten in einem schnellen Verfahren den Schutzstatus S. Dafür müssen die betroffenen Personen ein Gesuch für den Schutzstatus S einreichen und sich in einem Bundesasylzentrum (BAZ) registrieren lassen.
Schutzsuchende Personen aus der Ukraine können ihr Gesuch für den Schutzstatus S mit der Web-Applikation RegisterMe online einreichen. Die Voraussetzungen sind, dass sie ihren Wohnsitz bis zum 24.2.2022 in der Ukraine hatten und bereits in die Schweiz eingereist sind.
Weitere Angaben dazu finden Sie unter folgenden Links:
Bundesrat legt unveränderte Drittstaatkontingente für 2024 fest
Die Schweizer Wirtschaft soll auch 2024 die benötigten qualifizierten Fachkräfte rekrutieren können. Der Bundesrat lässt daher die Kontingente für Erwerbstätige aus Drittstaaten und für Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA unverändert.
Zusätzliche Informationen
Amt für Inneres
08:00 - 11:30 Uhr
14:00 - 17:00 Uhr
Fragen und Antworten des SEM zum Krieg in der Ukraine
Aktuelle Informationen bezüglich Einreise und Aufenthalt von ukrainischen Staatsangehörigen finden Sie auf der Bundesseite: