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Informationen für Schutzdienstpflichtige

Dienstverschiebung

Nach Art. 36 Verschiebung von Ausbildungsdiensten ZSV können Schutzdienstpflichtige (nicht der Arbeitgeber) spätestens 3 Wochen vor dem Einrücken ein schriftliches Gesuch um Verschiebung einreichen. Das Gesuch ist zu begründen. Ein Anspruch auf Verschiebung besteht nicht. Die aufzubietende Stelle entscheidet über das Gesuch. Solange das Gesuch nicht bewilligt ist, besteht weiterhin die Einrückungspflicht.

Dienstverschiebungsformular

Vordienstliche Verschiebungs- oder Dispensationsgesuche müssen an den zuständigen Kommandanten eingereicht werden:

Stabs Kp:  yanik.neff@clutterar.ch

Kp West:   beni.geel@clutterherisau.ar.ch

Kp Ost:     thomas.alder@clutterar.ch

Log Kp:     jerome.widmer@clutterar.ch

Urlaub

Nach Art. 44 Urlaub ZSV können Schutzdienstpflichtige (nicht der Arbeitgeber) bis spätestens 10 Tage vor dem Einrücken ein schriftliches Gesuch um Urlaub einreichen. Das Gesuch ist zu begründen. Ein Anspruch auf Urlaub besteht nicht.

Urlaubsgesuch

Vordienstliche Urlaubsgesuche müssen an den zuständigen Kommandanten eingereicht werden:

Stabs Kp:  yanik.neff@clutterar.ch

Kp West:   beni.geel@clutterherisau.ar.ch

Kp Ost:     thomas.alder@clutterar.ch

Log Kp:     jerome.widmer@clutterar.ch

Krankheit / Unfall

Wenn Sie vordienstlich oder während der Schutzdienstleistung erkranken oder verunfallen und nicht einrücken können, müssen Sie dies unverzüglich Zivilschutzstelle melden. In jedem Fall ist anschliessen per E-Mail ein Arztzeugnis ab dem 1. Tag nachzuliefern. Bei knappen Zeitverhältnissen ist eine zusätzliche telefonische Meldung (+41 71 353 64 15) bei der Zivilschutzstelle angezeigt.
Bei Nichteinrücken oder verspätetem Einrücken wird eine Untersuchung eingeleitet. Die Konsequenzen reichen von einer Verwarnung bis hin zur Verzeigung.

Diese Bestimmungen basieren auf dem Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz, sowie der Verordnung über den Zivilschutz.

Leitfaden für die Zivilschutzorganisation Appenzell Ausserrhoden

Meldepflicht

Schutzdienstpflichtige müssen unaufgefordert innerhalb der nachstehenden Fristen Folgendes melden.

Bei der zuständigen Zivilschutzstelle:

  • Ununterbrochener Auslandaufenthalt bis zwölf Monate: 2 Monate vor der Abreise
    Falls der Dienst Ihrer Einteilungsformation in die Zeit Ihres Auslandaufenthalts fällt, müssen Sie rechtzeitig ein Dienstverschiebungsgesuch einreichen!

Beim Einwohneramt:

  •  Änderungen von Wohnadresse oder Postadresse: innerhalb von zwei Wochen

Beim Kreiskommando: kreiskommando@ar.ch

  • Namensänderungen: innerhalb von zwei Wochen
  • Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland: zwei Monate vor der Abreise
  • Ununterbrochene Auslandaufenthalte von mindestens zwölf Monaten: zwei Monate vor der Abreise
  • Verlegung des Arbeitsorts ins Ausland oder vom Ausland in die Schweiz: innerhalb von zwei Wochen

Auslandurlaub - Wegzug aus der Schweiz

Meldepflichtige, die sich länger als 12 Monate ununterbrochen im Ausland aufhalten wollen und sich auch zivilrechtlich bei der Gemeinde abmelden, müssen  Auslandurlaub beantragen. Das Gesuch ist so früh wie möglich beim Kreiskommando AR (kreiskommando@ar.ch) einzureichen. 

Der Auslandurlaub kann nur erteilt werden, sofern sämtliche bis zum Zeitpunkt der Ausreise bestehenden Pflichten erfüllt sind. Dazu zählen insbesondere die Schiesspflicht, die Wehrpflichtersatzabgabe sowie der Militär- oder Schutzdienst. Nach Erteilung des Auslandurlaubs ist die vollständige Ausrüstung abzugeben.

In allen anderen Fällen ist die Meldepflicht zu beachten.

Wehrpflichtersatz

Sämtliche Informationen zur Wehrpflichtersatzabgabe findest du hier.

Erwerbsersatz (EO)

Sämtliche Informationen bezüglich Erwerbsersatz für Dienstleistende finden Sie unter folgendem Link.

Erwerbsersatz für Dienstleistende (EO)

Verlust des Dienstbüchleins

Beim Verlust des Dienstbüchlein können Sie mit folgend Formular, kostenpflichtig, ein Duplikat bestellen.
Das ausgefüllte Formular senden sie an: zivilschutz@clutterar.ch

Zusätzliche Informationen

Ostertage

Am Donnerstag, 2. April 2026 schliesst die Zivilschutzstelle bereits um 15.30 Uhr und bleibt über die Ostertage vom 7. April  bis 12. April 2026 geschlossen. 

Wir wünschen Ihnen frühlingshafte Ostertage.
Ab dem 13.04.2026 sind wir gerne wieder für Sie da!

Abteilung Zivilschutz

Schützenstrasse 1
Postfach
9102 Herisau
T: +41 71 353 64 15