Inhalt
Meldepflicht
Dienstverschiebung / Urlaub
Die Schutzdienstpflichtigen erhalten sechs Wochen vor dem Anlass ein schriftliches Aufgebot. Diese Aufgebote sind verbindlich. Urlaubs- und Dispensationsgesuche werden nur in sehr beschränktem Umfang erteilt.
Ein entsprechendes Formular finden Sie unter: ar.ch/zivilschutz. Dieses ist mit den Bestätigungen (Kopie Arztzeugnis, Bestätigung Weiterbildung, Schule, Reise- oder Flugbuchung, Bestätigung Arbeitgeber, etc.) einzureichen. In Ausnahmesituationen (nur bei Kurzfristigkeit) kann ein begründetes Urlaubsgesuch während des Dienstanlasses eingereicht werden. Über das Gesuch entscheidet der Anlassleiter.
Es besteht kein Anspruch auf Dispensation, Verschiebung oder Urlaub innerhalb der Dienstleistung. Vordienstliche Verschiebungs- oder Dispensationsgesuche müssen mindestens 15 Arbeitstage, Urlaubsgesuche mindestens 10 Arbeitstage vor der Dienstleistung an den zuständigen Kommandanten eingereicht werden:
Stabs Kp: yanik.neff@clutterar.ch
Kp West: beni.geel@clutterherisau.ar.ch
Kp Ost: thomas.alder@clutterar.ch
Log Kp: jerome.widmer@clutterar.ch
Krankheit / Unfall
Wenn Sie vordienstlich oder während der Schutzdienstleistung erkranken oder verunfallen und nicht einrücken können, müssen Sie dies unverzüglich Zivilschutzstelle melden. In jedem Fall ist anschliessen per E-Mail ein Arztzeugnis ab dem 1. Tag nachzuliefern. Bei knappen Zeitverhältnissen ist eine zusätzliche telefonische Meldung (+41 71 353 64 15) bei der Zivilschutzstelle angezeigt.
Bei Nichteinrücken oder verspätetem Einrücken wird eine Untersuchung eingeleitet. Die Konsequenzen reichen von einer Verwarnung bis hin zur Verzeigung.
Diese Bestimmungen basieren auf dem Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz, sowie der Verordnung über den Zivilschutz.
Leitfaden für die Zivilschutzorganisation Appenzell Ausserrhoden
Änderungen Zivildaten
Schutzdienstpflichtige müssen unaufgefordert innerhalb der nachstehenden Fristen Folgendes melden.
Beim Einwohneramt:
- Änderungen von Wohnadresse oder Postadresse: innerhalt von zwei Wochen
Die Änderungen werden automatisch an das Kreiskommando weitergeleitet. Dein Dienstbüchlein gibst du entweder bei der Einwohnerkontrolle ab oder sendest es an das Kreiskommando, Schützenstrasse 1, Postfach, 9102 Herisau.
Bei der zuständigen Zivilschutzstelle: zivilschutz@ar.ch
- Wechsel von Telefon- und/oder Mobiltelefonnummer
Beim Kreiskommando: kreiskommando@ar.ch
- Namensänderungen: innerhalb von zwei Wochen
- Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland: zwei Monate vor der Abreise
- Ununterbrochene Auslandaufenthalte von mindestens zwölf Monaten: zwei Monate vor der Abreise
- Verlegung des Arbeitsorts ins Ausland oder vom Ausland in die Schweiz: innerhalb von zwei Wochen
Verlust des Dienstbüchleins
Beim Verlust des Dienstbüchlein können Sie mit folgend Formular, kostenpflichtig, ein Duplikat bestellen.
Das ausgefüllte Formular senden sie an: zivilschutz@ar.ch
Verlust des Dienstbüchleins
Beim Verlust des Dienstbüchlein können Sie mit folgend Formular, kostenpflichtig, ein Duplikat bestellen.
Das ausgefüllte Formular senden sie an: zivilschutz@ar.ch
Zusätzliche Informationen
Ostertage

Am Donnerstag, 17. April 2025 schliesst die Zivilschutzstelle bereits um 12.00 Uhr und bleibt über die Ostertage vom 18.04.2025 bis 21.04.2025 geschlossen.
Wir wünschen Ihnen frühlingshafte Ostertage.
Ab dem 22.04.2025 sind wir gerne wieder für Sie da!
Abteilung Zivilschutz
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