Inhalt

Meldepflicht

Urlaub-, Dispensations- und Verschiebungsgesuche

Die Schutzdienstpflichtigen erhalten sechs Wochen vor dem Anlass ein schriftliches Aufgebot. Diese Aufgebote sind verbindlich. Urlaubs- und Dispensationsgesuche werden nur in sehr beschränktem Umfang erteilt. 

Ein entsprechendes Formular finden Sie unter: ar.ch/zivilschutz. Dieses ist mit den Bestätigungen (Kopie Arztzeugnis, Bestätigung Weiterbildung, Schule, Reise- oder Flugbuchung, Bestätigung Arbeitgeber, etc.) einzureichen. In Ausnahmesituationen (nur bei Kurzfristigkeit) kann ein begründetes Urlaubsgesuch während des Dienstanlasses eingereicht werden. Über das Gesuch entscheidet der Anlassleiter.

Es besteht kein Anspruch auf Dispensation, Verschiebung oder Urlaub innerhalb der Dienstleistung. Vordienstliche Verschiebungs- oder Dispensationsgesuche müssen mindestens 15 Arbeitstage, Urlaubsgesuche mindestens 10 Arbeitstage vor der Dienstleistung an den zuständigen Kommandanten eingereicht werden:

Stabs Kp:  yanik.neff@clutterar.ch

Kp West:   beni.geel@clutterherisau.ar.ch

Kp Ost:     thomas.alder@clutterar.ch

Log Kp:     jerome.widmer@clutterar.ch

Wenn Sie infolge Krankheit oder Unfall nicht reisefähig sind und deshalb nicht einrücken können, müssen Sie dies unverzüglich Zivilschutzstelle melden. Der Meldung ist ein Arztzeugnis beizulegen, das die Reiseunfähigkeit bestätigt. Bei knappen Zeitverhältnissen ist eine zusätzliche telefonische Meldung (+41 71 353 64 15) bei der Zivilschutzstelle angezeigt.
Bei Nichteinrücken oder verspätetem Einrücken wird eine Untersuchung eingeleitet. Die Konsequenzen reichen von einer Verwarnung bis hin zur Verzeigung.

Diese Bestimmungen basieren auf dem Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz, sowie der Verordnung über den Zivilschutz.

Leitfaden für die Zivilschutzorganisation Appenzell Ausserrhoden

Änderungen Zivildaten

Bei folgenden Ereignissen gilt eine Meldepflicht, innert 14 Tagen, in schriftlichter Form (E-Mail, Brief) oder Persönlich:

Wechsel von Wohnort bzw. Wohnadresse
Meldestelle:       Einwohneramt Gemeinde
Die Änderungen werden automatisch an das Kreiskommando weitergeleitet. Dein Dienstbüchlein gibst du entweder bei der Einwohnerkontrolle ab oder sendest es an das Kreiskommando, Schützenstrasse 1, Postfach, 9102 Herisau.

Wechsel von Telefon- und Handynummer und Mailadresse
Meldestelle:       Zivilschutzstelle, Schützenstrasse 1, 9102 Herisau, zivilschutz@ar.ch

Auslandaufenthalt von mehr als 3 Monaten
Meldestelle:       Zivilschutzstelle, Schützenstrasse 1, 9102 Herisau, zivilschutz@clutterar.ch
Termin:              Spätestens 14 Tagen vor Abreise

Auslandaufenthalt von mehr als 12 Monaten
Meldestelle:       Zivilschutzstelle, Schützenstrasse 1, 9102 Herisau, zivilschutz@clutterar.ch
Termin:              Frühestmöglich

Verlust des Dienstbüchleins
Meldestelle:       Zivilschutzstelle, Schützenstrasse 1, 9102 Herisau, zivilschutz@clutterar.ch
                          Duplikat kostenpflichtig bestellen

Termin:              Unmittelbar nach Feststellung

Zusätzliche Informationen

Abteilung Zivilschutz

Schützenstrasse 1
Postfach
9102 Herisau
T: +41 71 353 64 15
Öffnungszeiten
08.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

An offiziellen Feiertagen ist das Amt geschlossen.