Inhalt
Informationen für Schutzdienstpflichtige
Beginn und Dauer der Schutzdienstpflicht ab 2026
Beginn der Schutzdienstpflicht
- Bei Schutzdienstpflichtigen bis und mit Jahrgang 1998 wird der Beginn noch nach altem Recht berechnet, d.h. die Schutzdienstpflicht beginnt mit dem Jahr, in dem die Schutzdienstpflichtigen 20 Jahre alt geworden sind.
- Für alle Schutzdienstpflichtigen, die ab dem Inkrafttreten des revidierten Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe (01.01.2019) 20 Jahre alt geworden sind, wird für den Beginn der Schutzdienstpflicht auf das Jahr, in dem die Grundausbildung begonnen wird, abgestellt. Dies betrifft Schutzdienstpflichtige ab dem Jahrgang 1999.
Ende der Schutzdienstpflicht
- AdZS mit Jahrgang 1993 bis 1998: Die Schutzdienstpflicht ende nach 14 Jahren ab dem Jahr, in dem sie 20 Jahre alt geworden sind, oder nach Erfüllung von 245 Diensttagen
- AdZS ab Jahrgang 1999: Die Schutzdienstpflicht ende nach 14 Jahren ab dem Jahr, in dem die GA begonnen wird, oder nach Erfüllung von 245 Diensttagen, spätestens jedoch am Ende des Jahres, in dem der AdZS 40 Jahre alt wird.
Meldepflicht
Schutzdienstpflichtige müssen unaufgefordert innerhalb der nachstehenden Fristen Folgendes melden.
Bei der zuständigen Zivilschutzstelle: zivilschutz@clutterar.ch
- Ununterbrochener Auslandaufenthalt bis zwölf Monate: 2 Monate vor der Abreise
Falls der Dienst Ihrer Einteilungsformation in die Zeit Ihres Auslandaufenthalts fällt, müssen Sie rechtzeitig ein Dienstverschiebungsgesuch einreichen!
Beim Einwohneramt:
- Bitte melde Änderungen deiner Wohn- oder Postadresse innerhalb von zwei Wochen. Die Angaben werden automatisch an das Kreiskommando weitergeleitet.
Beim Kreiskommando: kreiskommando@ar.ch
- Namensänderungen: innerhalb von zwei Wochen
- Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland: zwei Monate vor der Abreise
- Ununterbrochene Auslandaufenthalte von mindestens zwölf Monaten: zwei Monate vor der Abreise
- Verlegung des Arbeitsorts ins Ausland oder vom Ausland in die Schweiz: innerhalb von zwei Wochen
Dienstbüchlein (DIM ZS) wird digital
Das physische Dienstbüchlein wird per 1. Juni 2026 durch den Dienstmanager Zivilschutz (DIM ZS) ersetzt.
Das On Boarding zu deinem Dienstmanager wird im Rahmen eines Wiederholungskurses (WK) durch einen Mitarbeitenden des Zivilschutzes durchgeführt.
Weitere Informationen findest Du auf der offiziellen Homepage Dienstmanager Zivilschutz (DIM ZS).
Gut zu wissen (DIM ZS)
- Warum sehe ich meine Dienste vor 2017 nicht?
Dienste vor 2017 konnten aufgrund einer Systemumstellung nicht vollständig in PISA erfasst werden und werden daher auch nicht vollständig im DIM ZS angezeigt. Die Dienste ab 2017 sollten erfasst sein und mit dem DB übereinstimmen.
- Warum stimmt mein Rekrutierungsdatum nicht?
Aufgrund einer Systemumstellung im Jahr 2016 wurde ein fiktives Datum eingetragen. Dies hat keine Auswirkungen auf die Anzahl der Dienstjahre oder Diensttage. Die Rekrutierungsdaten ab 2017 sollten richtig erfasst sein und mit dem DB übereinstimmen. -
Warum sehe ich die geleisteten Diensttage im Militär nicht?
Die geleisteten Dienste im Militär werden im DIM der Armee angezeigt. Der Zugriff zum DIM bleibt bestehen, auch wenn der Dienst im Zivilschutz angetreten wurde. Die Daten des Zivilschutzes sind im DIM ZS eingetragen. -
Warum habe ich für den Zivilschutz keine DIM-Wallet?
Die DIM-ZS-Wallet wird in einer zweiten Phase des Projektes umgesetzt und steht im 2027 zur Verfügung. -
Warum kann ich meinen Dienst im DIM ZS nicht verschieben?
Das Dienstverschiebungsgesuch wird in einer zweiten Phase des Projektes umgesetzt und steht 2027 zur Verfügung. Bis dahin befolge bitte den Prozess unter Meldepflicht / Dienstverschiebung. -
Warum kann ich im DIM ZS mein Aufgebot nicht sehen?
Das Aufgebot wird in einer zweiten Phase des Projektes umgesetzt und steht 2027 zur Verfügung. Bis dahin wird dir das Aufgebot wie bis anhin von deiner ZSO zugestellt. -
Warum habe ich keinen Zugriff mehr auf den DIM ZS?
Nach der Entlassung hast du noch 5 Jahre Zugriff auf den DIM ZS. Danach wird dein Account auf «inaktiv» gesetzt und du hast keinen Zugriff mehr. Für Fragen und Informationen kannst du jederzeit auf deine ZSO direkt zugehen. -
Warum wird unter «Geleistete Dienstjahren» «xx von 46 Dienstjahren» angezeigt?
Bei Freiwilligkeit ist das Dienstende auf das Pensionierungsalter gesetzt. -
Was mache ich mit meinem alten Dienstbüchlein?
Ab 01.06.2026 werden keine Dienstbüchlein mehr abgegeben. Das alte Dienstbüchlein muss aufbewahrt werden. Bei der Entlassung ist in der Übergangsphase das Dienstbüchlein sowie der DIM ZS massgebend.
Dienstverschiebung
Nach Art. 36 Verschiebung von Ausbildungsdiensten ZSV können Schutzdienstpflichtige (nicht der Arbeitgeber) spätestens 3 Wochen vor dem Einrücken ein schriftliches Gesuch um Verschiebung einreichen. Das Gesuch ist zu begründen. Ein Anspruch auf Verschiebung besteht nicht. Die aufzubietende Stelle entscheidet über das Gesuch. Solange das Gesuch nicht bewilligt ist, besteht weiterhin die Einrückungspflicht.
Vordienstliche Verschiebungs- oder Dispensationsgesuche müssen an den zuständigen Kommandanten eingereicht werden:
Stabs Kp: yanik.neff@clutterar.ch
Kp West: beni.geel@clutterherisau.ar.ch
Kp Ost: thomas.alder@clutterar.ch
Log Kp: jerome.widmer@clutterar.ch
Urlaub
Nach Art. 44 Urlaub ZSV können Schutzdienstpflichtige (nicht der Arbeitgeber) bis spätestens 10 Tage vor dem Einrücken ein schriftliches Gesuch um Urlaub einreichen. Das Gesuch ist zu begründen. Ein Anspruch auf Urlaub besteht nicht.
Vordienstliche Urlaubsgesuche müssen an den zuständigen Kommandanten eingereicht werden:
Stabs Kp: yanik.neff@clutterar.ch
Kp West: beni.geel@clutterherisau.ar.ch
Kp Ost: thomas.alder@clutterar.ch
Log Kp: jerome.widmer@clutterar.ch
Krankheit / Unfall
Wenn Sie vordienstlich oder während der Schutzdienstleistung erkranken oder verunfallen und nicht einrücken können, müssen Sie dies unverzüglich der Zivilschutzstelle melden. In jedem Fall ist anschliessen per E-Mail ein Arztzeugnis ab dem 1. Tag nachzuliefern. Bei knappen Zeitverhältnissen ist eine zusätzliche telefonische Meldung (+41 71 353 64 15) bei der Zivilschutzstelle angezeigt.
Bei Nichteinrücken oder verspätetem Einrücken wird eine Untersuchung eingeleitet. Die Konsequenzen reichen von einer Verwarnung bis hin zur Verzeigung.
Diese Bestimmungen basieren auf dem Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz, sowie der Verordnung über den Zivilschutz.
Leitfaden für die Zivilschutzorganisation Appenzell Ausserrhoden
Wehrpflichtersatz
Sämtliche Informationen zur Wehrpflichtersatzabgabe findest du unter folgendem Link.
Erwerbsersatz (EO)
Sämtliche Informationen bezüglich Erwerbsersatz für Dienstleistende finden Sie unter folgendem Link.
Zusätzliche Informationen
Wir wünschen Ihnen schöne Sommerferien ☀️
Zeit zum Durchatmen, Entspannen und Geniessen. Wir wünschen Ihnen erholsame Sommerferien und viele schöne Momente.
Bitte beachten Sie:
Die Zivilschutzstelle ist vom
27. bis 31. Juli 2026 nur reduziert besetzt.
Ab Montag, 3. August 2026, sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Wir wünschen Ihnen eine sonnige und erholsame Sommerzeit.