Inhalt
Rechtsdienst
Rechtsdienst
Der Rechtsdienst vertritt das Departement in der Rechtspflege gegenüber Regierungsrat und Obergericht, wirkt bei Gesetzgebungsprojekten mit und befasst sich mit der Vorbereitung von Rekursentscheiden sowie der Behandlung von Aufsichtsbeschwerden. Er fungiert zudem als juristische Unterstützung der Ämter.
Des Weiteren ist der Rechtsdienst zuständig für die Bewilligungserteilung gemäss Geldspielgesetz.