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Ordnungsbussen - Bussenzettel mit QR-Code

Durch das Einscannen des auf dem Bussenzettel aufgedruckten QR-Codes mit dem Mobiltelefon gelangen Sie schnell und einfach auf das Bussenportal der Ordnungsbussenzentrale. Sie erhalten so Informationen zur Übertretung oder können diese direkt mit einer der zur Auswahl stehenden Zahlungsmöglichkeiten online bezahlen. Mit der Bezahlung ist die Übertretung abgeschlossen und erledigt.
Bussenportal

Was ist ein Bussenzettel mit QR-Code?

Die Bussenzettel mit QR-Code ersetzen die bekannten Ordnungsbussenzettel mit Einzahlungsschein. Der QR-Code kann mit einem Smartphone oder einem Tablet gescannt werden und man gelangt dadurch direkt auf das Bussenportal der Ordnungsbussenzentrale des Kanton Appenzell Ausserrhoden.

Was ist das Bussen-Portal?

Das Bussen-Portal ist eine Plattform, welche eine schnelle und zeitgemässe Möglichkeit zur Zahlung der offenen Ordnungsbusse ermöglicht.

Wie gelange ich auf das Bussen-Portal?

Scannen Sie den QR-Code auf dem Bussenzettel mit dem Smartphone oder dem Tablet ein. Wird der QR-Code erkannt und die erscheinende Meldung angetippt oder bestätigt, gelangen Sie direkt auf das Bussen-Portal.

Kann ich das Bussen-Portal auch ohne Smartphone oder Tablet nutzen?

Ja, Sie können das Bussen-Portal direkt über https://bussen.ar.ch aufrufen und nutzen. Auf dem Bussen-Portal müssen Sie alle 13 Ziffern der Ordnungsbussen-Nr. eingeben. Anschliessend ist das Kontrollschild Ihres Fahrzeuges einzugeben, bevor die Details der Ordnungsbusse eingesehen werden oder Sie die Busse bezahlen können.

Was muss ich eingeben, wenn ich als Fussgänger oder Radfahrer gebüsst wurde?

Dann müssen Sie auf dem Bussen-Portal anstelle des Kontrollschildes Ihr Geburtsdatum eingeben.

Wo finde ich die Ordnungsbussen-Nummer?

Die Ordnungsbussen-Nr. finden Sie auf dem Ordnungsbussenzettel oder auf der Übertretungsanzeige.

Was wird mir vorgeworfen?

Geben Sie auf dem Bussen-Portal die Ordnungsbussen-Nr. und das Kontrollschild Ihres Fahrzeuges ein. Anschliessend erhalten Sie Einblick in das elektronische Bedenkfristformular mit den Übertretungsangaben.

Wie lange habe ich Zeit, um die Busse zu bezahlen?

Die Zahlungsfrist für eine Ordnungsbusse beträgt grundsätzlich 30 Tage. Wurde die Busse mittels Bussen App ausgestellt und nicht innert der erwähnten Frist bezahlt, erhalten Sie automatisch per Post eine sogenannte Übertretungsanzeige mit Einzahlungsschein zugestellt. Verstreicht auch diese Frist ungenutzt, wird das ordentliche Verfahren eingeleitet und eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft AR erstattet.

Wie kann ich die Ordnungsbusse bezahlen?

Sie können Ihre Busse online bezahlen. Dafür stehen Ihnen die gängigsten Zahlungsmöglichkeiten zur Auswahl.

Ist die Zahlung per Kreditkarte oder Twint sicher?

Ja, Ihre Zahlung wird über das Portal der Post verarbeitet

Ist der Datenschutz gewährleistet?

Ja, der Datenschutz ist jederzeit gewährleistet. Auf dem Bussen-Portal werden keine persönlichen Daten gespeichert. Die Eingabe des Kontrollschildes oder des Geburtsdatums dient lediglich zur Identifizierung der Busse.

Was muss ich tun, wenn ich die Ordnungsbusse nicht online bezahlen kann oder will?

Wenn Sie die Ordnungsbusse nicht oder nicht fristgerecht bezahlen, erhalten Sie automatisch per Post eine sogenannte Übertretungsanzeige mit Einzahlungsschein zugestellt.

Was muss ich tun, wenn ich nicht selbst gefahren bin?

Auf dem Bussen-Portal kann die Busse einer anderen Person zugewiesen werden. Die neu registrierte Person erhält dann eine Übertretungsanzeige mit Einzahlungsschein zugestellt.

Wer ist für die Übertretung verantwortlich?

Für die Übertretung ist in erster Linie die Fahrzeuglenkerin oder der Fahrzeuglenker verantwortlich. Nennt die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter den Namen und die Adresse der Person nicht, welche die Übertretungen begangen hat, so wird gegen diese oder diesen das Verfahren durchgeführt (Halterhaftung).

Muss im Ordnungsbussenverfahren die fehlbare Fahrzeuglenkerin oder der fehlbare Fahrzeuglenker, trotz Bezahlung der Busse gemeldet werden?

Nein. Das Ordnungsbussenverfahren ist ein einfaches und anonymes Verfahren. Wird die Ordnungsbusse innerhalb der ordentlichen Frist (30 Tage) bezahlt, ist das Verfahren rechtskräftig und abgeschlossen.

Wo erhalte ich weitere Auskünfte?

Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die Mitarbeitenden unsere Ordnungsbussenzentrale.
Mail:  ordnungsbussen@clutterar.ch
Tel.:  +41 71 343 66 05

Zusätzliche Informationen

Kantonspolizei

Zeughaus
Schützenstrasse 1
9100 Herisau
T: +41 71 343 66 66
F: +41 71 353 64 21