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Opferhilfe

Allen Personen, welche durch eine Straftat in ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität verletzt worden sind, stehen aufgrund des eidgenössischen Opferhilfegesetzes klar umschriebene Rechte zu.

Die Kantonspolizei weist jedes Opfer auf diese Möglichkeit hin und gibt entsprechende Broschüren ab. Stimmt das Opfer zu, überweist die Kantonspolizei die Akten an die Opferhilfe. Das Opfer kann sich aber auch selbständig an die Opferhilfe wenden. Die Beratung ist kostenlos.

Opfer können sich - auch ohne dass eine Meldung an die Polizei erfolgt - an die Beratungsstelle wenden. Für die Kantone beider Appenzell und St. Gallen ist dies die Stiftung Opferhilfe der Kantone St. Gallen, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden --> www.ohsg.ch

Zusätzliche Informationen

Kantonspolizei

Zeughaus
Schützenstrasse 1
9100 Herisau
T: +41 71 343 66 66

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