Inhalt
Prüfungsintervalle
Alle mit Kontrollschildern zugelassenen Fahrzeuge unterliegen der amtlichen, periodischen Prüfungspflicht gemäss Art. 33 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS). Die Prüfungsintervalle sind abhängig von der Fahrzeugart und dem Alter des Fahrzeuges. Für die periodische Prüfung erhält der Fahrzeughalter rechtzeitig eine Einladung.
Auf Wunsch kann jedes Fahrzeug auch ausserhalb der periodischen Prüfpflicht freiwillig geprüft werden.
Zusätzliche Informationen
Strassenverkehrsamt
				Landsgemeindeplatz 5
			
		
		
			
				
					9043
				
				
					Trogen
				
			
		
	
					T: +41 71 343 63 11
				
			
			
		
				Öffnungszeiten
			
			
				Montag-Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:30 Uhr
		08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:30 Uhr
