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Steuern und Gebühren

Strassenverkehrssteuern

Für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeugausweis versehen sind und auf öffentlichen Strassen in Verkehr gesetzt werden, ist eine Steuer zu entrichten. Sie bemisst sich nach der Anzahl Tage der Zulassung zum Verkehr und dem Gesamtgewicht des Fahrzeuges entsprechend dem Eintrag im Fahrzeugausweis (Position 33).

Die Höhe der Strassenverkehrssteuer kann mittels Online-Steuerrechner ermittelt werden.

Gebühren

Alle erhobenen Gebühren für unsere Dienstleitungen richten sich nach dem kantonalen Gebührentarif.

Mindestbeträge

Guthaben und Forderungen von Steuer- und Gebühren unter zehn Franken werden weder belastet noch zurückerstattet (vgl. Art 7 V EGSVG).

Rückerstattung von Guthaben

Verfügen Sie bei uns über ein Guthaben (z.B. infolge Hinterlegung der Kontrollschilder), verrechnen wir es mit der nächsten Belastung oder wir überweisen es auf Wunsch auf Ihr Bank- oder Postkonto, sofern der oben genannte Mindestbetrag überschritten ist.

Wechselschilder

Bei mehreren Fahrzeugen mit gleichem Kontrollschild (Wechselschild) wird eine jährliche Wechselschildsteuern für die leichteren Fahrzeuge verrechnet:

  • Motorräder und landwirtschaftliche Fahrzeuge: CHF 37.00
  • Alle übrigen: CHF 132.00

Zusätzliche Informationen

Strassenverkehrsamt

Landsgemeindeplatz 5
9043 Trogen
T: +41 71 343 63 11
F: +41 71 353 66 81
Öffnungszeiten
Montag-Freitag:
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr