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Veteranenprüfung
Veteranenprüfung
Was gilt als Veteranenfahrzeug?
- Alter: Die erste Inverkehrsetzung erfolgte vor mehr als 30 Jahren.
- Zustand: Das Fahrzeug muss sich in einem technisch einwandfreien Zustand befinden.
- Anhänger: Auch Anhänger können den Veteranenstatus erhalten, wenn sie eine besondere Verbindung zum Zugfahrzeug haben (z. B. Jeep-Anhänger) oder historisch wertvoll sind (z. B. alte Wohnwagen).
Regeln für die Nutzung
- Nur privat: Das Fahrzeug darf nur für rein private Zwecke genutzt werden.
- Kein Profit: Fahrten gegen Entgelt oder solche, die öffentlich angeboten werden, sind verboten. Die Entschädigung darf die Fahrzeugkosten und Auslagen des Fahrers nicht übersteigen.
- Kilometerbeschränkung: Die Fahrleistung ist auf durchschnittlich 3'000 km pro Jahr (oder 60 Betriebsstunden) begrenzt.
Ihre Vorteile
- Längere Prüfintervalle: Die Zeitabstände für die Nachprüfung können auf bis zu sechs Jahre ausgedehnt werden.
- Wechselschilder: Ein Wechselschild kann für mehr als zwei Veteranenfahrzeuge erteilt werden.
- Vereinfachungen: Höchstgeschwindigkeitszeichen und Heckmarkierungstafel sind nicht erforderlich.
- Befreiungen: Veteranenfahrzeuge sind von der Ausrüstungspflicht mit Fahrtschreibern bzw. Datenaufzeichnungsgeräten befreit.
Wichtige administrative Hinweise
- Kontrolle: Das Strassenverkehrsamt Appenzell Ausserrhoden entscheidet anlässlich einer Fahrzeugprüfung über den Veteranenstatus; bei Nichterfüllung der Voraussetzungen kann dieser entzogen werden.
- Beurteilung: Ob ein Fahrzeug die Voraussetzungen für die Zulassung als Veteranenfahrzeug erfüllt, wird im Rahmen einer Fahrzeugprüfung durch den zuständigen Verkehrsexperten beurteilt.
- Eintrag: Der Veteranenstatus wird unter «Besondere Verwendung» und mit dem Code 180 im Fahrzeugausweis vermerkt.
- Zusatzauflagen: Die Zulassungsbehörde kann im Einzelfall weitere Einschränkungen (z. B. Anzahl Mitfahrer oder befahrbare Strecken) festlegen.
Beurteilung der Zulassungsvoraussetzungen
Die Beurteilung erfolgt auf Kundenwunsch und gestützt auf die Weisungen für Veteranenfahrzeuge des Bundesamts für Strassen (ASTRA) vom 10. Juli 2026.
Anmeldung zur Veteranenprüfung
Soll die Veteranenzulassung im Rahmen der periodischen oder freiwilligen Fahrzeugprüfung beurteilt werden, ist vorgängig ein Zusatztermin «Veteranenprüfung» zu vereinbaren. Für diesen Zusatztermin wird eine Gebühr von Fr. 30.– erhoben.
Die Terminvereinbarung ist über das Kontaktformular, per E-Mail, telefonisch über die Disposition (071 343 63 13) oder am Schalter möglich.
Zusätzliche Informationen
Strassenverkehrsamt
Landsgemeindeplatz 5
9043
Trogen
T: +41 71 343 63 11
Öffnungszeiten
Montag-Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:30 Uhr
08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:30 Uhr