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Regelung des Getrenntlebens

Kommt es in einer Ehe zu Konflikten und können sich nicht beide Partner sofort zu einer Ehescheidung entschliessen, so ist der erste Schritt für viele Ehepaare die Trennung. Diese Phase einer Beziehung ist aber oftmals sehr konfliktgeladen, weshalb es schwierig sein kann, sich über eine Regelung aller finanziellen und partnerschaftlichen Probleme zu verständigen. Gerade im Streitfall müssen aber viele Fragen bereits vor der Scheidung für die Dauer der Trennungszeit geklärt werden. So ist beispielsweise zu regeln, wer die Kinder betreut, wie der Kontakt zum anderen Elternteil aussehen soll, wer in welcher Form für den Familienunterhalt aufkommen oder wem die Wohnung zugeteilt werden soll. Das sogenannte Eheschutzverfahren dient dazu, diese dringendsten Fragen zu  klären. Dabei wird zunächst versucht, mit den Eheleuten im Rahmen eines Gesprächs eine Einigung über die wichtigsten Punkte zu erzielen. Gelingt dies nicht, wird so rasch als möglich ein Entscheid gefällt.

Eheschutzmassnahmen können nur solange beantragt werden, als keine Klage auf Scheidung oder ein gemeinsames Scheidungsbegehren eingereicht worden ist. Während der Dauer des Scheidungsverfahrens kann aber die Anordnung vorsorglicher Massnahmen verlangt werden.

Ein Gesuchsformular für die Regelung des Getrenntlebens finden Sie hier.

Eine Formularvorlage für eine Vereinbarung zwischen den Ehegatten finden Sie auf der Website der Zürcher Gerichte.

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