Im Rahmen der 3. Generation des Agglomerationsprogramms schickte das eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) im Januar den Kantonen den Entwurf des Bundesbeschlusses über die Verpflichtungskredite ab 2019 für die Beiträge an Massnahmen zur Stellungnahme. Die für das Agglomerationsprogramm und Appenzell Ausserrhoden zentrale Massnahme «Bahnhofplatz und Bushof Herisau» wurde darin jedoch nur in die Priorität B eingestuft. Das heisst, dass die Gelder aus dem Agglomerationsprogramm erst ab 2022 freigegeben werden sollen.
In seiner Stellungnahme an den Bund drängt der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden nun darauf, den Bahnhofplatz und Bushof Herisau in die Prioritätenliste A einzustufen. Er strebt damit eine Realisierung ab 2019 an. Eine nochmalige zeitliche Verschiebung auf einen Baubeginn nach 2022 ist für den Regierungsrat nicht vertretbar. Das Umfeld des Bahnhofs Herisau ist eines der wichtigsten Entwicklungsgebiete der Agglomeration und das zentrale Entwicklungsgebiet des Kantons sowie der Gemeinde Herisau. Zudem sind die Planungen wie die Gleisumbauten der Appenzeller Bahnen, die Anpassung der Strasseninfrastruktur und die Strukturierung des neuen Bahnhofplatzes mit dem Bushof integral aufeinander abgestimmt und planungstechnisch weit fortgeschritten.