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Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im Kanton

Im Kanton Appenzell Ausserrhoden gilt ab sofort und bis auf Widerruf ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot. Der Vorsteher des Departements Inneres und Sicherheit des Kantons Appenzell Ausserrhoden hat das Verbot auf Antrag des Kantonalen Führungsstabes verschärft. Neu ist es im ganzen Kantonsgebiet grundsätzlich verboten, Feuer im Freien zu entfachen und Feuerwerk zu zünden.

Einerseits fielen die Regengüsse am Wochenende knapper aus als erwartet. Andererseits haben mehrere Gemeinden die Absicht kundgetan, ein absolutes Feuerverbot zu erlassen. Deshalb hat der Kantonale Führungsstab heute Montag, 30. Juli 2018, eine neue Beurteilung der Situation vorgenommen. Die Trockenheit verschlimmert sich im ganzen Kanton, und auch einzelne Bäche beginnen auszutrocknen. Der Kantonale Führungsstab hat schliesslich beim Vorsteher des Departements Inneres und Sicherheit ein absolutes Feuerverbot beantragt. Dieser hat den Antrag gutgeheissen. Damit wurde das bereits bestehende Verbot verschärft. Neu gilt das Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet, also auch an jenen Orten, die weiter weg als 200 Meter vom Wald liegen.

Es ist ab sofort untersagt, Feuer jeglicher Art im Freien zu entfachen, Feuerwerk (Raketen, Vulkane, kleine Böller etc.), Laternen mit Kerzen, Himmelslaternen oder Höhenfeuer zu zünden, Zigarettenstummel und Streichhölzer wegzuwerfen, Holzkohlegrills zu gebrauchen oder Kerzen im Freien anzuzünden. Ausserhalb der Wälder dürfen Gas- und Elektrogrills nur genutzt werden, wenn diese auf nicht brennbarem Untergrund stehen. Es gilt, die nötige Vorsicht walten zu lassen. Wer unsicher ist, ob weitere Situationen ebenso unter das Verbot fallen, verzichtet besser. Das Verbot gilt bis auf Widerruf. Verstösse können polizeilich geahndet werden. Im Schadensfall haftet der Verursacher oder die Verursacherin.

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