In der Gemeinde Bühler sollte am kommenden Sonntag, 25. November 2018, eine Teilrevision der Gemeindeordnung zur Abstimmung kommen. Die in einer Übersicht dargestellten Änderungen der Gemeindeordnung weichen teilweise vom Lauftext der Gemeindeordnung im selben Abstimmungsbüchlein ab. Aus diesem Grund reichte ein Stimmbürger Abstimmungsbeschwerde beim Regierungsrat ein.
Für die Stimmberechtigten liegt gemäss den Feststellungen des Regierungsrates keine verlässliche Abstimmungsvorlage vor. Eine rechtzeitige Behebung der Mängel ist vor der Abstimmung nicht mehr möglich. Deshalb weist der Regierungsrat den Gemeinderat Bühler an, die entsprechende Abstimmung auf später zu verschieben.
Davon nicht betroffen ist der Voranschlag 2019 der Gemeinde Bühler, über den am 25. November 2018 ordentlich abgestimmt wird.