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Abstimmung vom 26. November 2023: Stimmrechtsbeschwerden abgelehnt

Der Regierungsrat hat fünf identische Stimmrechtsbeschwerden abgewiesen. Der Urnengang vom 26. November 2023 über Gegenvorschlag und Eventualvorschlag zur zurückgezogenen Volksinitiative "Starke Ausserrhoder Gemeinden" wird nicht verschoben.

Betreffend die kantonale Abstimmung vom 26. November 2023 sind fünf Stimmrechtsbeschwerden eingegangen. Die Beschwerden sind formell und materiell identisch. Unter anderem bemängelten die Eingaben, dass der Regierungsrat es in Bezug auf den Gegenvorschlag unterlassen habe, die Stimmbevölkerung über die konkreten Folgen für das Wahlsystem des Ausserrhoder Kantonsrates zu informieren. Sie forderten deshalb, dass die Abstimmung zu verschieben sei.

Der Regierungsrat hält fest, dass das Wahlsystem nicht Gegenstand der Abstimmungsvorlage vom 26. November 2023 ist. Welche Auswirkungen sich für das Wahlsystem ergeben, ist bei Annahme des Gegenvorschlags im Rahmen des verfassungsrechtlichen Auftrags zu prüfen. 

Im Weiteren wurde in den Beschwerden auch auf Aussagen im Edikt, in einem Zeitungsinterview und auf der Website des Kantons Bezug genommen. Diese Texte sind entgegen der Meinung der Beschwerdeführer weder irreführend noch falsch oder widersprüchlich.

Der Antrag auf eine Verschiebung des Urnengangs wurde folglich abgelehnt.

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